Erklärung zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen

27.02.2015

„Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe“ auf BT-Drs. 18/4079

BERLIN. Dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, kann ich nach reiflicher Überlegung und Abwägung nicht zustimmen.

Für meine Ablehnung des besagten Antrags habe ich folgende Beweggründe. Es ist aus meiner Sicht nicht gewährleistet, dass

a)         die heute beratene Verlängerung der Bereitstellungsfrist tatsächlich der Erfüllung der bestehenden Hilfsvereinbarungen zwischen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) und Griechenland verhilft und ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient,

b)         in dieser Verlängerungszeit keine unkonditionierte Brückenfinanzierung stattfindet; die im bestehenden Memorandum of Understanding  und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms sind trotz mehrfacher Aufforderung nicht durch die griechische Regierung ausreichend erfüllt,

c)         die in der von Griechenland kürzlich vorgelegten Liste geplanter Reformen diese hinreichend konkret formuliert und durch einen Zeitplan ergänzt sind - besagte Liste fasse ich vielmehr als eine reine Absichtserklärung auf, welche weder zu einer ausreichenden Erfüllung der Programmbedingungen noch zu einem erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung beitragen,

d)         die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abgesenkt werden kann,

e)         die sozialen Maßnahmen, welche seitens der griechischen Regierung geplant sind, keine gravierenden fiskalischen Auswirkungen entfalten, womit die vereinbarten Fiskalziele im Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden können,

f)         die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommt.

Die Annahme des heute beratenen Antrags wäre ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, denn die vorgelegte Liste sowie das gesamte Verhandlungsverhalten der neuen griechischen Regierung lassen keine ernsten Reformabsichten erkennen. Aus Sorge für den Zusammenhalt in Europa, sowie für die zukünftigen Generationen, welchen eine enorme Schuldenlast aufgebürdet wird, lehne ich den Antrag ab.