Meine Meinung

Marian Wendt für mehr Sicherheit

Wendt fordert Videoüberwachung an Bahnhöfen

Meine Meinung

Meine Meinung zur Zulassung von Glyphosat

Nach der erneuten Zulassung von Glyphosat durch die EU-Kommission erreichten mich Bürgerfragen zu diesem Thema. Nachfolgend möchte ich meine Meinung erläutern.
Zunächst setze ich mich für eine Politik ein, die sich an wissenschaftlichen Fakten orientiert und nicht an polemischer Panikmache. Andere Parteien und verschiedene Verbände schüren dagegen mehr die Ängste. Ich bin eher für eine sachliche Betrachtung der Zahlen und Daten.
Glyphosat wird seit 40 Jahren in der deutschen Landwirtschaft beispielsweise zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. In Deutschland – wie auch in der EU - unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen. Pflanzenschutzmittel durchlaufen im Rahmen der Zulassungsverfahren intensive Prüfungen, in denen sie hinsichtlich ihres Risikos für Mensch und Umwelt geprüft werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Glyphosat, dass einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit ist.
Vor einiger Zeit entbrannte eine Diskussion als die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend einstufte. Den Hinweisen des IARC sind die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und weitere Fachleute aus den europäischen Mitgliedstaaten nachgegangen. Im Abschlussbericht vom 12. November 2015 heißt es „beim Menschen bei einer sachgerechten Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten“.
Übrigens wurden auch andere Stoffe von der IARC als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" eingestuft, so z.B. rotes Fleisch, Rohöl und Acrylamid (in Chips, Lebkuchen, Pommes Frites). Alkohol und Sonnenlicht finden sich sogar in der höchsten Risikokategorie „krebserregend für den Menschen“.
Die IARC verfolgt einen gefahrenbezogenen Ansatz, d.h. Stoffe werden nach ihrem theoretischen Gefährdungspotenzial eingestuft. Über das reale Risiko, das mit der Anwendung eines Stoffes verbunden ist, wird keine Aussage getroffen. Auch nicht zu der Frage, ab welcher Intensität die Exposition eine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Die wissenschaftliche Abschätzung eines tatsächlichen Risikos bei der Anwendung und Aufnahme eines Stoffes obliegt in Deutschland dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die fachliche Unabhängigkeit des BfR ist gesetzlich verankert. Es ist garantiert, dass Entscheidungen auf Grundlage von wissenschaftlichen Fakten und frei von politischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Einflussnahme getroffen werden. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) ist bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss gekommen, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen.
Ich habe keinen Grund, an der Expertise des BfR zu zweifeln und befürworte daher die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen. Es geht keineswegs darum, Glyphosat ohne Wenn und Aber erneut zuzulassen. Einzig und allein auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis darf über die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen entschieden werden.
Unabhängig von Glyphosat ist für die Unionsfaktion und für mich selbstverständlich, dass Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden sind. Landwirte müssen sie so ausbringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Dafür gelten in Deutschland sehr strenge Anwendungsbestimmungen und Grenzwerte für Rückstände, die in Lebensmitteln noch enthalten sein dürfen. Hier werden sehr hohe Sicherheitsmargen vorgeschrieben, um jedes Risiko so weit wie möglich auszuschließen. Die Grenzwerte sind beispielsweise im Bier so hoch, dass ein Verbraucher nach Angaben des BfR etwa 1000 Liter am Tag trinken müsste, bevor überhaupt gesundheitliche Effekte auftreten könnten.
Entscheidend ist stets die maßvolle Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ich wünsche mir eine unaufgeregte Diskussion im Sinne von Umweltschutz, Gesundheit der Bevölkerung, aber auch einer funktionierenden Landwirtschaft.

Mehr Sicherheit für Pendler

Es gibt zu viele Straftaten an nordsächsischen Bahnhöfen. Pendler und andere Reisende haben ein Recht darauf, dass Sicherheit hergestellt wird. Die Anzahl der Straftaten 2017 zeigt zwar wieder einen leichten Rückgang an - da zeigt sich die verstärkte Aufmerksamkeit für das Problem. Doch das darf nur der Anfang sein. Bundesweit, wie auch in Nordsachsen, müssen die Bahnhöfe und ihr Umfeld besser videoüberwacht werden. Videoüberwachung bietet einen Sicherheitsgewinn, auf den wir nicht verzichten können. Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz, das die unionsgeführte Koalition im Deutschen Bundestag beschlossen hat, war ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss konsequenter auf Videoüberwachung gesetzt werden.

Als besonders wichtige Einrichtungen unserer Infrastruktur, als Verkehrsknotenpunkte, sind Bahnhöfe besonders schützenswert. Reisende, insbesondere auch Pendler, sind auf eine funktionierende, sichere und verlässliche Infrastruktur angewiesen. Als eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten, gilt es auch an Bahnhöfen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Videoüberwachung stellt zwar nicht unmittelbar Sicherheit her, ermöglicht unseren Sicherheitsbehörden jedoch, einerseits direkt Bedrohungen für unsere Sicherheit schneller wahrzunehmen und zu reagieren. Andererseits können im Nachhinein Situationen analysiert und eventuell eine bessere Strafverfolgung eingeleitet werden. In einem Brief an Markus Ulbig, Staatsminister des Innern, habe ich bereits um Unterstützung zum Thema Videoüberwachung an Bahnhöfen gebeten.

„Ich kann der Rente mit 63 so nicht zustimmen“

Das Rentenpaket von Frau Nahles belastet Steuerzahler, Rentenbeitragszahler und Rentner bis 2030 mit mindestens 160 Milliarden Euro. Eine realistischere Schätzung beziffert die Kosten auf 233 Milliarden Euro. So wünschenswert eine frühere Rente mit 63 oder mehr Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder aus individueller Sicht auch sind, so gefährlich sind die Maßnahmen aus volkswirtschaftlicher Perspektive. Sie belasten vor allem die jüngeren Generationen und setzen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes leichtfertig aufs Spiel. Deshalb kann und werde ich dem aktuell vorliegenden Rentengesetz so nicht zustimmen.

Die Hauptlast für das Rentenpaket tragen die heutigen und zukünftigen Beitragszahler. Sie müssen mit ca. 100 Milliarden Euro den größten Teil der Finanzierung aufbringen, profitieren aber kaum von der Rente mit 63 oder der Mütterrente. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung spricht von einer „spürbaren Umverteilung von Jung zu Alt“. Dies widerspricht zutiefst dem Gedanken der Generationengerechtigkeit. Im Jahr 2003 wurde die Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung neu justiert. Ziel war dabei, die Jüngeren nicht durch zu hohe Rentenbeiträge zu überfordern. Es sollten Spielräume für die eigenverantwortliche, private Altersvorsorge geschaffen werden. Die Finanzierung des Rentenpakets läuft dieser Zielsetzung konträr entgegen. Doch nicht nur Jüngere sollen zahlen, auch die jetzigen Rentner werden bis 2030 mit 55 Milliarden Euro durch niedrigere Renten belastet. Von der Rente mit 63 haben sie überhaupt nichts.

Das Rentenpaket lehne ich noch aus einem anderen Grund ab: In Zeiten des demographischen Wandels und einer immer älter werdenden Gesellschaft setzt das Paket völlig falsche Anreize. Die Rente mit 63 wird eine gewaltige Frühverrentungswelle auslösen und den Fachkräftemangel in unserem Land weiter verschärfen. Bis 2020 wird uns der Mangel an älteren Arbeitnehmern jährlich 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum kosten – danach sogar noch mehr.

Meine Generation hat die Notwendigkeit akzeptiert, erst zwischen 67 und 70 Jahren in Rente zu gehen. Dies ist der Preis für ein stabiles Rentensystem und die gute Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Ein späterer Renteneintritt ist auch aufgrund steigender Lebenserwartung und längerer Ausbildungszeiten erforderlich. Das Rentenpaket birgt nicht nur die große Gefahr, unseren mit harten Reformen erarbeiteten Wohlstand in Zukunft zu verspielen. Es sendet zudem ein falsches Zeichen an unsere europäischen Partner: Warum sollen Griechenland, Italien oder Spanien mühsam ihre Haushalte sanieren und Strukturreformen durchführen, wenn wir einen großen Griff in unsere Sozialkassen machen? Auch Nahles‘ Parteifreund, Altkanzler Gerhard Schröder, hat deshalb die Rente mit 63 als „absolut falsches Signal“ bezeichnet.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Kirchen und Wirtschaftswissenschaftler warnen öffentlich vor dem Rentenpaket. Diese klaren Signale aus der Mitte unserer Gesellschaft sollten wir ernst nehmen und von ungerechten sowie teuren Maßnahmen Abstand nehmen. Wenn der breite politische Wille daran festhält, alle Bestandteile des Rentenpakets umzusetzen, dann müssen bereits bei Verabschiedung im Bundestag sämtliche Finanzierungsfragen klar und umfassend geklärt sein. Es gehört zu verantwortungsvoller Politik, den nächsten Generationen nicht unabsehbare finanzielle Risiken aufzubürden.

Daher wird man nicht umhin kommen, das Rentenpaket noch stärker aus Steuermitteln zu finanzieren. Diese müssen durch Subventionskürzungen und Abbau von Steuervergünstigungen entsprechend gegenfinanziert werden. Ansatzpunkte im Bundeshaushalt – wie die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten, die jährlich 1,5 Milliarden Euro kostet – findet man sicher. In den weiteren Beratungen dazu im Bundestag werde ich mich mit diesen Vorschlägen entsprechend einbringen.

(Quelle: http://www.cicero.de/berliner-republik/cdu-abgeordneter-rente-mit-63-nicht-generationengerecht-und-falsches-signal/57389)

Bürger zweier Staaten sein?

Kann man Bürger zweier Staaten sein? 

Den Wunsch für einen Doppelpass kann ich sehr nachvollziehen. In einer globalisierten Welt können sich Menschen zu unterschiedlichen Staaten gehörig fühlen. Bürgerinnen und Bürger mit ausländischen Wurzeln schildern mir, dass sie die Verbindung zum Herkunftsland der Eltern nicht abschneiden wollen, in dem sie einen anderen Pass als ihre Eltern haben. Diese jungen Menschen wollen weiterhin ihre kulturellen und familiären Beziehungen in das Heimatland ihrer Eltern aufrecht erhalten. Weitere Hintergründe für eine doppelte Staatsangehörigkeit können in Gesetzen der Herkunftsländer liegen. Werden Erbschaften im Ursprungsland erschwert oder entlässt der ursprünglichen Heimatstaat seine Bürger nicht aus der dortigen Staatsbürgerschaft können dies gute Gründe für eine doppelte Staatsbürgerschaft sein. Ohne zusätzliche Staatsbürgerschaft könnten sich diese Menschen nicht in Deutschland politisch engagieren. Doch auch mit einem zweiten Pass bleibt man Bürger des Staates, in dem man seinen Lebensmittelpunkt hat. Gleichwohl hat man mit der doppelten Staatsbürgerschaft auch das Recht, in dem anderen Land zu wählen. Für Drittstaaten-Angehörige darf das Gleiche gelten, wie für Deutsche, die im Ausland leben oder EU-Bürger in unserem Land. In unserer globalisierten Welt können Verbindungen einiger Bürger in andere Kulturen durchaus bereichernd sein. Seit Jahrzehnten fördern wir, dass junge Deutsche im Ausland ein Austauschjahr absolvieren oder eine Zeitlang im Ausland studieren, um neue Erfahrungen zu sammeln und ihren Horizont zu erweitern. Letztlich sind solche emotionalen Verbindungen und das Verständnis für die Menschen in anderen Ländern auch das Friedenserfolgskonzept der Europäischen Union. Dies sollten wir auch auf Drittstaaten ausweiten.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft darf jedoch kein Rosinenpicken sein. Wer sich für die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft entscheidet, gibt unserer Gesellschaft ein Versprechen ab. Mit der bewussten Entscheidung als Volljähriger für den deutschen Pass versprechen diese Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Einstellungen den deutschen Werten entsprechen und dass sie sich dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet fühlen. Entscheidet sich aber jemand für den deutschen Staat und kämpft anschließend - bspw. im IS oder als Terrorist - ebenso bewusst gegen unsere Gesellschaft mit ihren Werten für Freiheit und Gleichheit, dann sollten wir diesen Menschen das besondere Privileg des Doppelpasses auch wieder entziehen können. Besondere Rechte bringen auch besondere Pflichten mit sich. Wer sich gegen unsere deutsche Wertegemeinschaft entscheidet, kann auch den doppelten Pass wieder verlieren.

Vortrag Religion und Politik am 26.10.2016, Halle

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert.“ In diesen berühmten Sätzen, hat der große deutsche Jurist und ehemaliger Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde sehr prägnant die Rolle der Religion in dem modernen Staat und in einer freiheitlichen Gesellschaft dargelegt.

Gleichzeitig hat er eine Warnung hinsichtlich der verfehlten Wahrnehmung von Religion und ihr Verhältnis zur Freiheit ausgesprochen, indem er fortfuhr: „Der freiheitliche Staat kann diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat“.

In der Tat sind Religion und Glaube wesentliche Elemente der menschlichen Identität. In unserem Rechtssystem genießen diese existenziellen Aspekte des menschlichen Lebens einen hohen Wert. Die individuelle Glaubensfreiheit (positive und negative) kommt gleich an vierter Stelle im Grundgesetz (GG). So postuliert Art. 4 GG gleich im ersten Absatz „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“, um es im zweiten Absatz fortzusetzen „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“. Religiöse Unterweisung in öffentlichen Schulen – davon spricht Art. 7 GG – wird als zentraler Bestandteil der Glaubensfreiheit, ebenfalls im Grundgesetz garantiert.

Das Deutsche Religionsverfassungsrecht, also das Recht, welches das Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften regelt, hat grundgesetzlichen Ursprung. Es handelt sich um die Artikel der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919, welche 1949 durch die Verfassungsväter und die wenigen -mütter in das Grundgesetz aufgenommen wurden. Art. Diese wenigen Verfassungsartikel legen auch die Rechtsstellung, also den juristischen Satus der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland fest. Das Recht auf kollektive und korporative Religionsfreiheit, das heute in unserer Bundesrepublik gilt, ist somit fast 100 Jahre alt. Denn gerade die weltanschauliche Neutralität (Art. 137 „Es besteht keine Staatskirche“), die Vereinigungsfreiheit der Religionsgemeinschaften sowie ihre Autonomie und Selbständigkeit, also das Recht, ihre Angelegenheiten selbständig „innerhalb der geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten“ stammen auch aus dem Jahr 1919.

Das eingangs angeführte Böckenförde-Diktum vom Jahr 1976 deutet auf das Potenzial der Religion und ihre Bedeutung für die Gesellschaft. Es stimmt aber auch, dass der säkular-weltanschauliche Staat genauso über nichtreligiöse Voraussetzungen verfügen muss. Hierzu zählt etwa die republikanische Idee, die im GG genauso sichtbar ist, wie der Gottesbezug in der Präambel. Die Stärke der freiheitlichen Ordnung ist, dass sie nicht nur für andere Traditionen (Islam, Humanismus) offen ist, sondern auch von diesen gerechtfertigt und getragen werden kann.

Welche Rolle die Religion im weltanschaulich-neutralen und säkularen Staat spielen soll – das ist ja die Frage, die heute im Raum steht – verraten die ersten Zeilen des GG. Rein rechtlich hat der Gottesbezug in der Verfassung lediglich symbolische Wirkung. Nach den Gräueltaten des Nationalsozialismus und nach den beiden Weltkriegen des XX. Jahrhunderts, die den Glauben an den Menschen ins Wanken brachten, war die Verankerung einer übermenschlichen Instanz im Grundgesetz logisch.

Paul Nolte stellt in seinem Buch gleich im Titel die Frage „Brauchen wir einen religionsfreundlichen Staat?“ und bejaht sie im Ergebnis. Fundierte demoskopische und sozialwissenschaftliche Studien zeigen, dass Religion nach wie vor eine gesellschaftliche Bindekraft mit erheblichem Potenzial ist, sie bekräftigen die Bedeutung der geistigen Orientierung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieser enormen Verantwortung müssen sich die Kirchen bewusst sein und eine Rückbesinnung auf ihren ursprünglichen und eigentlichen Auftrag an den Tag legen.

Gleichzeitig ist in Deutschland wie in jedem westeuropäischen Land ein Säkularisierungsschub, also ein Bedeutungsverlust von Kirche und religiösen Praktiken, nicht zu übersehen. Kirchenaustritte nehmen zwar zu, die beiden großen Kirchen haben aber immer noch mehr als 52 Millionen Mitglieder, also „Belonging without believing“ (wie auch in Skandinavien), wohingegen „Believing without belonging“ für Osteuropa und insb. für den Islam typisch ist. Gerade diese fehlende institutionelle Verankerung macht bekanntlich die Eingliederung des Islam in unser religionsverfassungsrechtliches System besonders schwierig.

Diese Säkularisierungstendenzen dürfen nicht zu radikalen Verschiebungen im Verhältnis von Staat und Religion verleiten. Die Beschneidungsdebatte, welche durch ein Gerichtsurteil eines Kölner Amtsgerichts im Mai 2012 angestoßen wurde, hat vieles über den Umgang unserer „postmodernen“ Gesellschaft mit Religion offenbart. Sie hat antireligiöse Reflexe, muslim- und judenfeindliche Vorurteile geweckt.

Die richtige Antwort nach dem Ort der Religion in einem weltanschaulich-neutralen Staat liegt in den Vorzügen des sog. kooperativen Trennungsmodells des Grundgesetzes und nicht in laizistischen Bestrebungen. Wer jegliche staatliche Finanzierung der Religion verneint, muss erklären, wie dies etwa mit der gebotenen Förderung des jüdischen Lebens zu vereinbaren wäre. Der Bund dotiert die jüdische Religion mit mehr als 10 Millionen Euro jährlich – das ist die vom Deutschen Bundestag beschlossene Subvention für den Zentralrat der Juden. Die Länder fördern die jüdischen Landesverbände mit weiteren Mitteln. Dabei hat die jüdische Religionsgemeinschaft ca. 100 000 Mitglieder bundesweit Bei einer strikten, laizistischen Trennung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften – etwa nach französischem oder US-amerikanischem Modell dürfte diese Förderung verfassungswidrig sein. Genauso widersprüchlich wäre die Forderung nach der Abschaffung christlich-theologischer Fakultäten an staatlichen Universitäten bei gleichzeitiger Etablierung islamischer Hochschultheologie. Und die Einrichtung islamischer Lehrstühle an staatlichen Hochschulen befürworten alle Bundestagsparteien.

Nach diesen Überlegungen allgemeiner und theoretischer Natur würde ich in einem zweiten Schritt zu einigen konkreten Ausprägungen der Präsenz von Religion in der Politik übergehen.

Der Bundesgesetzgeber ist zu weltanschauliche Neutralität verpflichtet und Religion ist in vielen Hinsichten eine reine Privatsache. Nichtsdestoweniger leben wir, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, eine freundschaftliches Verhältnis zur Religion. Das ist durch diverse Symbole äußerlich sichtbar. Im Sitzungsraum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hängt konsequenterweise ein Kreuz. Weiterhin verfügt der Deutsche Bundestag im Reichstagsgebäude über einen nicht nur überkonfessionellen, sondern auch überreligiösen Andachtsraum. Aus mehrjähriger Erfahrung kann ich bestätigen, dass er sehr frequentiert ist. Dort werden jede Sitzungswoche christliche Morgenandachten gehalten. Häufig werden diese 20-minütigen Gottesdienste durch die Abgeordneten selbst gestaltet und der Raum ist immer überfüllt während der Morgenandachten. Der Raum kann aber durchaus für das rituelle muslimische Stundengebet genutzt werden – die Mekka-Richtung ist sichtbar und Gebetsteppiche sind vorhanden. Auch jüdischer Gottesdienst ist dort möglich. Der Raum ist dauerhaft nicht abgeschlossen – viele Kollegen nutzen ihn als eine Möglichkeit, sich zurückzuziehen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Dies darf nicht wundern. Die zu beratenden Sachverhalte werden immer komplexer und unübersichtlicher – sei es Griechenland-Rettung oder Rente, sei es digitale Wandel oder die EU-subventionierte Landwirtschaft. Bei aller Bedeutung der darin enthaltenen Problematik würde ich sie „vorletzte Fragen des Lebens“ nennen. Die richtigen Sternstunden des Parlaments, da wo jeglicher Fraktionszwang aufgehoben wird und Abgeordnete allein nach ihrem Gewissen entscheiden und abstimmen sollen, sind jedoch die sogenannten „letzten“ Fragen des Lebens, – da, wo es um den Beginn oder das Ende des menschlichen Lebens geht. Das sind häufig strittige ethische Themen, etwa aus dem biomedizinischen Bereich, wo es – salopp gesagt – um Leben und Tod geht. Hierzu zählen etwa die Regelung der Patientenverfügungen, Hospiz und Palliativmedizin, Beihilfe zum Suizid, die Schwangerschaftsabbrüche (§ 218 StGB), die Stammzellforschung an Embryonen, Medikamentenstudien an Nichteinwilligungsfähigen, etc. Gerade in diesem Bereich ist die Expertise der Kirchen und Religionsgemeinschaften gefragt.

Weiterer Punkt: die Glaubensfreiheit weltweit. Der Deutsche Bundestag als Ganzes und die CDU-Bundestagfraktion insbesondere legen großen Wert auf die weltweite Einhaltung der Religionsfreiheit. Regelmäßig wird die Bundesregierung aufgefordert, sich insbesondere in Krisenregionen gegen die Unterdrückung und Diskriminierung religiöser Minderheiten und für die Einhaltung der Rechte dieser einzusetzen. Der Flüchtlingsstrom hat Religionskonflikte und Anfeindungen auch zu uns nach Deutschland gebracht. Wir haben nicht geahnt, dass innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte muslimische Menschen, die angeblich in Not sind, noch Energie und Potenzial für religiösen Hass gegen ihre christliche Raumnachbarn haben werden, während das Wachpersonal, meist ebenfalls muslimisch, tatenlos zuschaut. Das ist eine Baustelle für die Politik, insbesondere vor Ort in den Ländern – christliche Flüchtlinge effektiver zu schützen.

Deutschland erlebt eine neue Vielfalt der Ethnien, der religiösen Bekenntnisse und der sozialen Lagen. Diese „innere Globalisierung“ trägt Debatten in die Mitte der Gesellschaft, die auf den ersten Blick anstrengen und beunruhigen. An Einwanderung und Vielfalt scheiden sich die Geister. Die Zeitung „Junge Freiheit“ spricht in ihrer aktuellsten Ausgabe von der „berechtigten Abwehr“ osteuropäischer Staaten gegen eine ihnen „durch die EU aufgezwungene Implantierung kulturfremder Minderheiten“. Von „Flüchtlingsinvasion“ und „schleichender Islamisierung“ ist bei Pegida und AfD die Rede.

Allen Ängsten zum Trotz, welche Populisten und Nationalisten schüren, bin ich der festen Überzeugung, dass religiöse und kulturelle Vielfalt grundsätzlich eine Bereicherung für unser Gemeinwesen sind. Die Präsenz anderer Kulturen und Religionen ist trotz allen negativen Begleiterscheinungen von Vorteil für unsere Gesellschaft. Der Vergleich mit den USA zeigt: von einer durchdachten und bewusst gesteuerten Einwanderung kann ein Land nur profitieren. Aber auch da gilt es: Religion und insb. der Islam haben auch eine Schattenseite: sie können Menschenrechte unterdrücken, die Gleichstellung von Frau und Mann verneinen, gewaltbereit und intolerant sein. Traditionelle Vorschriften dürfen gerade Frauen nicht von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen. Vollverschleierungen, die die Identität der Frau nicht erkennen lassen, widersprechen einer offenen Gesellschaft. In Deutschland wollen sich alle offen ins Gesicht sehen können. Man muss es zugeben – leider haben wir fast ausschließlich in islamisch geprägten Milieus in letzter Zeit verstärkt mit Ehrenmorden und mit Kinderehen zu tun. Allein in Hessen soll es ungefähr 70 Kinderehen ausschließlich unter Flüchtlingen geben. Deshalb wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der das Mindestalter von Ehepartnern auf 18 Jahre erhöhen soll, vorlegen. Moscheevereine und Verbände, welche eine verfassungsfeindliche und antieuropäische Kultur pflegen und ihre Hassprediger sollen unter strengen Beobachtung bleiben. Bei Wahrung seiner weltanschaulichen Neutralität ist der Staat verpflichtet, durch sein Gewaltmonopol als ultima ratio repressiv zu werden und auch notfalls die gebotene individuelle und kollektive Religionsfreiheit einschränken, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.

Es ist dann aber auch konsequent, an der Seite der anderen, der Muslime zu stehen, die ihre Religion in Einklang mit allen Errungenschaften unserer freiheitlichen Gesellschaft leben möchten. Dazu gehört auch unsere Forderung als CDU, dass Imame in deutschen Moscheen auch auf Deutsch predigen sollen. Diese Maßnahme trägt nicht nur zur Vertrauensbildung in der Mehrheitsgesellschaft bei, sondern ist ein großer Schritt in Richtung Integration. Die religiöse Teilhabe in deutscher Sprache ist ein wichtiger Beitrag, damit Muslime sich hier zu Hause fühlen und ihren eigenen Weg inmitten unserer Gesellschaft finden können. Dies ist das beste Mittel gegen Hass und Radikalisierung – wenn wir der Hassrede mit positiver Rede entgegnen.

Die Bundesregierung hat bereits auf die Frage muslimischer Seelsorge reagiert: Sie finanziert vier Lehrstühle für islamische Theologie in Deutschland, an denen junge Imame, Männer und Frauen, in deutscher Sprache ausgebildet werden. Es handelt sich um Studenten, die in Deutschland aufgewachsen sind, hier ihren kulturellen Hintergrund haben und es verstehen, die religiösen Grundsätze mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen. Sie stehen für einen aufgeklärten Islam in ihrer deutschen Heimat. Nun gilt es, dass die muslimischen Gemeinden dieses Angebot annehmen. Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit längerem von den  muslimischen Gemeinden in Deutschland, sich von Kultur und Politik ihrer Herkunftsländer unabhängig zu machen und sich finanziell selbständig aufzustellen, um ihre Religion im Rahmen unserer Verfassung ausüben zu können. In meiner diesbezüglichen Plenarrede habe ich an die Muslime appelliert, die Werte der Gleichberechtigung und der Achtung der Menschenwürde in ihre Communities und Moscheegemeinden hineinzutragen. Mit anderen Worten, also mit den Worten Böckenfördes aus dem Anfangszitat: das Engagement und Mitwirken einer wachen und mündigen Bürgergesellschaft – auch innerhalb der Religionsgemeinschaften – ist für die Freiheit, auch für die Religionsfreiheit unerlässlich.

Und zuletzt ein ganz persönliches Bekenntnis: ich mache Politik auf Basis des christlichen Menschenbildes und christlicher Werte. Nur wenn wir uns mutiger auf diese Wurzeln besinnen und diese selbstbewusster annehmen, können wir denjenigen, die zu uns kommen, die Herkunft unserer Grundwerte vermitteln - egal ob und welcher Religion sie angehören.

Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen und bin gespannt auf Ihre Fragen.

Marian Wendt, MdB