Zuwanderung für Fachkräfte erleichtern – Abschiebungen beschleunigen

07.06.2019
Pressemitteilung

Marian Wendt zufrieden mit Migrationspaket

BERLIN / NORDSACHSEN. „Mit dem heute verabschiedeten Gesetzespaket erleichtern wir die Zuwanderung von Fachkräften und sorgen so für eine gesetzliche Basis zur Reduzierung des Fachkräftemangels. Diese klare Aufgabe haben mir Unternehmen aus dem Wahlkreis Nordsachsen in zahlreichen Gesprächen in den letzten Jahren mitgegeben. Daher freut es mich, dass wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nun Erleichterungen für betroffene Unternehmen beispielsweise aus dem Gesundheits- und Pflegebereich sowie für viele Handwerker geschaffen haben. Gleichzeitig beschleunigen wir Abschiebungen, denn es ist klar, dass wer kein Recht zum Aufenthalt hat, unser Land auch wieder verlassen muss.“ äußert der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) zu den vom Bundestag am Freitag entschiedenen Gesetzen zu Migration und Asyl.

Dem Gesetzespaket vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern. Beschlossen wurde ein Gesetzespaket zu Migration und Integration. Dabei geht es zum einen um die Zuwanderung von Fachkräften und zum anderen um eine klare Begrenzung der illegalen Migration.

Die Große Koalition will die Voraussetzung schaffen, um die Migration aus Drittländern in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sei dies erforderlich. Andererseits müsse wirksam durchgesetzt werden können, dass Ausländer ohne Bleiberecht das Land auch wieder verlassen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden einige Vereinfachungen und Erleichterungen zur Arbeitsaufnahme von Arbeitnehmern aus Drittstaaten geschaffen. So können IT-Experten aus Nicht-EU-Staaten künftig auch ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland kommen können. Sie müssen dann aber eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Erstmals wird auch – auf fünf Jahre befristet - die Möglichkeit geschaffen, zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland einzureisen. Allerdings dürfen die Bewerber noch keine 25 Jahre alt sein und müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Bei der Ausreisepflicht soll künftig klarer zwischen denjenigen unterschieden werden, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind, und denjenigen, die tricksen, täuschen oder sich nicht um die Beschaffung ihres Passes kümmern. Im Rahmen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes werden die Hürden für die Verhängung des Ausreisegewahrsams gesenkt, damit mehr Ausreisepflichtige tatsächlich abgeschoben werden können. Die Regelung zur Duldung von Ausreisepflichtigen mit einer Beschäftigung wird auf Altfälle beschränkt, also auf Menschen, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind. Ende 2023 läuft die Beschäftigungsduldung komplett aus.

Wendt: „Künftig sollen sich keine Menschen auf den Weg nach Deutschland machen, die kaum Erfolgsaussichten auf Asyl haben, um dann nach Jahren von Duldung und erfolgreicher Integration doch hier zu bleiben. Wer hier gebraucht wird, kann nun bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen legal einreisen. Wer Asyl benötigt, dem wollen wir auch helfen. Die Unterscheidung dieser beiden Wege muss jedoch stets klar sein.“