Vor-Ort-Apotheken stärken

10.09.2020
Pressemitteilung

Marian Wendt: „Die Versorgung mit Medikamenten im ländlichen Raum zuverlässig sichern!“

BERLIN / NORDSACHSEN. Der Bundestag debattiert am Freitag, 11. September 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Mit dem Gesetz soll in Zukunft für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei einer Versandapotheke oder bei einer Apotheke um die Ecke. Damit wird ausgeschlossen, dass ausländische Versandapotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente Rabatte oder Boni gewähren können, die den Vor-Ort-Apotheken bereits nicht erlaubt ist.

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) stand in der Vergangenheit in regem Austausch mit Apotheken in seinem Wahlkreis. So kam er auch der Einladung einer Wermsdorfer Apotheke zu einem Praktikumstag im vergangenen Jahr gern nach: „Fairer Wettbewerb zwischen Online- und Vor-Ort-Apotheken ist mir wichtig. In meinen zahlreichen Gesprächen mit Apothekern in Nordsachsen erfuhr ich, was verbesserungswürdig ist. Nun beraten wir im Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Versorgung mit Medikamenten im ländlichen Raum muss weiterhin zuverlässig gesichert sein.“

Durch eine zusätzliche „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ sollen Apotheker zukünftig mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen erhalten. Beispiele sind die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten.

Außerdem sollen Apotheken in Zukunft mehr Kompetenzen bekommen. Mit einer weiteren Verordnung ist geplant, den Botendienst der Präsenzapotheke zu stärken. Der Botendienst soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein.

Darüber hinaus können Apotheken in Zukunft im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen. Damit sollen sich mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen. Die Apotheker werden hierfür vorher von Ärzten geschult.

Ärzte sollen künftig schwer chronisch kranken Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das soll Versicherte und Arztpraxen entlasten.