Sicherheit der Bürger schützen, auch im Internet

08.04.2014

Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU) kommentiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung

BERLIN. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU), Mitglied im Innenausschuss, kommentiert die Entscheidung aus Luxemburg: „Das Urteil entlässt den Staat nicht aus der Pflicht, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.“ Die Notwendigkeit, schwerste Straftaten, auch im Internet, aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern, bestehe nach wie vor, so Wendt. „Selbst der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich dem Gemeinwohl und der öffentlichen Sicherheit dient“1 , hebt der nordsächsische Abgeordnete hervor. Ebenso hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
 
Es sei nun wichtig, eine Regelung zu finden, die die effektive Strafverfolgung und -verhinderung weiterhin ermöglicht, aber die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts nach Datensicherheit, Verhältnismäßigkeit und Speicherfristen zielgenau umsetzt. Wendt fasst zusammen: „In der Koalition wünsche ich mir einen ausgewogenen Kompromiss, der die Sicherheit der Bürger schützt, aber die Verhältnismäßigkeit beim Grundrechteeingriff wahrt.“ Für eine zügige Umsetzung einer solchen Lösung werde er sich einsetzen, erklärt Wendt abschließend.
 
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1 „Die Vorratsspeicherung der Daten zur etwaigen Weiterleitung an die zuständigen nationalen Behörden stellt auch eine Zielsetzung dar, die dem Gemeinwohl dient, und zwar der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit letztlich der öffentlichen Sicherheit.“
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