Neue Hofraumverordnung kommt

12.04.2017

„Endlich: Hindernis für wirtschaftliches Handeln wird damit beseitigt“ so Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU)

BERLIN/NORDSACHSEN. Dem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundesrates vom 10. März 2017 folgend wird das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Rechtsverordnung vorlegen, die die Verkehrsfähigkeit der ungetrennten Hofräume wieder herstellt. Damit wird ein Problem beseitigt, welches so nur in Nordsachsen besteht.

Im Verordnungswege werde die Bundesregierung anordnen, dass als amtliches Verzeichnis bei Anteilen an einem ungetrennten Hofraum das Gebäudesteuerbuch, der zuletzt erlassene Bescheid über den steuerlichen Einheitswert, oder ein anderer Bescheid über öffentliche Angaben für das jeweilige Grundstück gelten solle, teilte der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV, Christian Lange, MdB, Marian Wendt auf dessen Anfrage hin mit. Die Rechtsverordnung entspräche, laut Lange, im Wesentlichen dem Vorschlag des Freistaates Sachsen, der im Bundesrat einstimmig beschlossen wurde.

Lange teilte Wendt jedoch auch mit, dass es hinsichtlich der Geltungsdauer eine Änderung gebe, die das Justizministerium vornehmen würde. So solle die Geltungsdauer auch wieder eingeschränkt werden, um den Betroffenen und den Ländern Anreize zu setzen, in Flurbereinigungsverfahren dieses Problem selbst und dauerhaft zu lösen.

„Über die Bestätigung des Justizministers freue ich mich sehr. Für viele Nordsachsen ist dieses Überbleibsel preußischen Steuerrechts ein großes Hindernis. Die neue Hofraumverordnung wird die Verkehrsfähigkeit der Grundstücke wieder herstellen und somit wirtschaftliches Handeln einfacher machen“, kommentierte Marian Wendt.

Im Landkreis Nordsachsen sind immer noch um die 570 ungetrennte Hofräume vorhanden, die durch die preußische Grundsteuerreform von 1861 entstanden sind. Damals wurden in Innenstädten oft nur die Außengrenzen, aber nicht die genauen Grenzen der einzelnen Grundstücke vermessen. Derartige Grundstücke haben derzeit, da eine Übergangsregelung von 1993 ausgelaufen ist, keine Verkehrsfähigkeit – sie sind nicht ins Grundbuch eingetragen.