„Mehr Insektenschutz geht nur mit der Landwirtschaft“

18.02.2021
Beitrag

Marian Wendt fordert Änderungen im Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums

NORDSACHSEN / BERLIN. Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutzgesetz) werden jetzt Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU): „Insekten sind ein wichtiger Teil der biologischen Vielfalt. Sie zu erhalten und zu schützen ist ein Auftrag, den wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr unterstützen. Insekten brauchen unter anderem eine insektenfreundliche Landschaft, Schutz vor unnötigen Lichteinflüssen sowie einen rücksichtsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Eine wichtige Voraussetzung für einen wirkungsvollen Schutz der Insekten ist die konkrete Unterstützung durch die Land- und Forstwirtschaft vor Ort. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat daher in den Verhandlungen zu dem Insektenschutzgesetz mit dem Bundesumweltministerium darauf gedrungen, dass Länderregelungen, die in Kooperation von Umweltschutz, Landwirtschaft und Bürgern entstanden sind, nicht ausgehebelt werden dürfen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass weitere bestehende Regelungen der Länder, die die Landwirtschaft betreffen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmitteleinschränkungen bei Gewässerrandstreifen, unberührt bleiben. Aus meiner und unserer Sicht in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Weg des kooperativen Naturschutzes gemeinsam mit der Landwirtschaft der richtige Weg, um die Lebensräume der Insekten zu erhalten. Die Land- und Forstwirte müssen aber gleichwohl für ihre gesellschaftlichen Leistungen sowie für Nutzungs- und Eigentumseinschränkungen, die sie aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes schultern müssen, Entschädigungen erhalten. Pauschale Anwendungsverbote von notwendigen Pflanzenschutzmitteln in der Land- und Forstwirtschaft sind nicht zielführend und darf es daher nicht geben. Dies muss eindeutig und verlässlich im Gesetz geregelt sein. Darauf hat Bundesministerin Klöckner anlässlich der Kabinettsbefassung zu Recht Wert gelegt. Den Gesetzentwurf werden wir im parlamentarischen Verfahren unter Einbindung von Fachleuten auf die Wirksamkeit für den Insektenschutz, aber gerade auch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft jetzt ausführlich diskutieren. Denn Natur- und Insektenschutz gehen nur gemeinsam mit der Landwirtschaft. Unsere Kernbotschaft lautet: Wir sagen Ja zum Insektenschutz. Gemeinsam mit der Landwirtschaft. Deshalb muss der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zwingend geändert werden.“