Kinderkrankengeldtage für 2021 verdoppelt

15.01.2021
Pressemitteilung

Marian Wendt: „Lockdown für berufstätige Eltern besonders hart“

BERLIN / NORDSACHSEN. Für 2021 können berufstätige Eltern über die doppelte Anzahl der Kinderkrankengeldtage verfügen. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Das Kinderkrankengeld soll es berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. Aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Corona-Pandemie wird dieser Anspruch für 2021 ausgeweitet: Er besteht nicht nur, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung aus einem anderen Grund zu Hause erforderlich wird. Etwa weil die Schule, die Kita oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind. Dabei genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) erklärt dazu: „So notwendig der Lockdown angesichts der derzeitigen Zahlen noch ist, berufstätigen Eltern verlangen geschlossene Kindergärten und Schulen viel ab. Das wissen wir und haben höchsten Respekt vor allen, die Heimlernzeit, Kinderbetreuung und Home-Office irgendwie unter einen Hut bekommen. Im Bundestag haben wir deshalb die Regelung zum Kinderkrankengeld für dieses Jahr geändert. Der verdoppelte Anspruch auf Kinderkrankengeld soll es den Mamas und Papas ermöglichen, sich ohne finanziellen Druck zu Hause um die Kinder kümmern zu können.“

Für 2021 besteht pro Elternteil und Kind ein Anspruch auf bis zu 20 Tage statt den ursprünglichen 10 Tagen Kinderkrankengeld. Auch der Anspruch von Alleinerziehenden wird auf 40 Tage verdoppelt. Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns und gilt bei Kindern unter zwölf Jahren.

Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten. Zuvor muss der Bundesrat noch darüber beraten.

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