Hofraumverordnung beschlossen

07.07.2017

„Ungetrennte Hofräume wieder verkehrsfähig“, so Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU)

BERLIN / NORDSACHSEN. Der Bundesrat hat heute dem Entwurf einer Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen einstimmig zugestimmt. Die Hofraumverordnung wurde durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegt und stellt die Grundbuchfähigkeit der ungetrennten Hofräume wieder. Mit dem Inkrafttreten der Hofraumverordnung wird ein Problem gelöst, welches so nur in Nordsachsen besteht.

Die beschlossene Regelung sieht vor, dass als amtliches Verzeichnis bei Anteilen an einem ungetrennten Hofraum das Gebäudesteuerbuch, der zuletzt erlassene Bescheid über den steuerlichen Einheitswert, oder ein anderer Bescheid über öffentliche Angaben für das jeweilige Grundstück gelten wird. Die Geltungsdauer ist bis 31. Dezember 2025 angesetzt, sodass Betroffenen und Ländern ausreichend Zeit für das Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung steht.

„Die Rechtsverordnung entspricht dem Vorschlag des Freistaates Sachsen und ich freue mich, dass dieses Überbleibsel preußischen Steuerrechts nicht mehr das wirtschaftliche Handeln mit den Grundstücken verhindern wird“, kommentiert Marian Wendt, der sich auf Bundesebene mit Nachdruck für die Problemlösung durch den Erlass der Verordnung eingesetzt hat.

Im Landkreis Nordsachsen gibt es immer noch ca. 600 ungetrennte Hofräume, die durch die preußische Grundsteuerreform von 1861 entstanden sind. Damals wurden in Innenstädten oft nur die Außengrenzen vermessen, während die Anteilsgrenzen nicht durch die Katasterkarte feststellbar sind. Besitzer konnten ihre Anteile weder nachweisen noch veräußern oder belasten. Derartige Grundstücke haben, da eine Übergangsregelung von 1993 ausgelaufen ist, keine Verkehrsfähigkeit – sie sind nicht ins Grundbuch eingetragen.