Friseure wollen ab Montag öffnen & haben Fragen

22.02.2021
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Schenderlein und Wendt informieren zu Öffnungsdetails

NORDSACHSEN. Nach der letzten Ministerpräsidentenrunde, in der mit den Öffnungen der Friseurgeschäfte die ersten Lockerungen verkündet wurden, atmeten nicht nur in Nordsachsen reihenweise die Bürgerinnen und Bürger mit Wildwuchs auf den Köpfen auf. Doch spätestens mit der am 12. Februar 2021 veröffentlichten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellten sich die Inhaber der Friseurbetriebe Fragen zur Umsetzbarkeit. So heißt es „Die Betriebsinhaber und Beschäftigten in Friseurbetrieben und Fußpflegen sowie Unterrichtende in Fahrschulen für Kraftfahrzeuge oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, sind verpflichtet, sich wöchentlich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen.“

Auch die nordsächsischen CDU-Abgeordneten Christiane Schenderlein und Marian Wendt erreichten zahlreiche Fragen von Friseuren per E-Mail, Telefon und über Facebook. Schenderlein: „Befürchtet wurde eine komplizierte Umsetzbarkeit der Tests, wenn Mitarbeiter stundenlang für die Tests ausgeplant werden müssen. Auch exorbitante Kosten, die letztlich auf die Kunden umgelegt werden müssten oder den Betrieb unwirtschaftlich machen, wurden befürchtet.“

Die Landtagsabgeordnete Schenderlein nahm die Sorgen mit nach Dresden, der Bundestagsabgeordnete Wendt stimmte sich zudem mit dem nordsächsischen Landrat Kai Emanuel ab, wie ein sinnvoller Ablauf aussehen kann. Wendt: „Gleich vorweg: Wir sprechen von Schnelltests, deren Ergebnis nach wenigen Minuten vorliegt, nicht von teuren und zeitaufwändigen PCR-Tests, die nur im Labor ausgewertet werden können. Diese Schnelltests sollten mindestens einmal wöchentlich zum Schutz der Kunden, aber auch der Mitarbeiter, im Salon vorgenommen werden. Die Schnelltests können über Apotheken oder im Internet abhängig von der Bestellmenge zu Kosten von fünf bis zehn Euro beschafft werden. Nach kurzer Einweisung vom Apotheker vor Ort oder von den testerfahrenen Mitarbeitern des DRK können diese Schnelltests selbst vorgenommen werden.“

Wendt weiter: „Die Ergebnisse sollten - wie alle Hygienemaßnahmen im Unternehmen - schriftlich festgehalten werden, damit spätestens bei Auftreten einer Infektion die Tests für die Behörden nachvollziehbar sind. Zusammen mit dem Bestellmanagement können so Kontakte nachvollzogen und Kontaktketten unterbrochen werden.“ Auch wenn dieses Ziel seit nun einem Jahr fast wie ein Mantra wiederholt wird, sei es „die Basis für den erfolgreichen Kampf gegen die Corona-Viren“.

Christiane Schenderlein verweist auf eine weitere Klarstellung, welche die Arbeit der Friseure erleichtern wird: „Ich freue mich, dass die 10 m² Regelung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung nicht für die Friseure gilt. Dadurch wird eine praktikable Lösung für alle Friseure geschaffen, die im Vorfeld vielfach eingefordert wurde.“