Die Zeit drängt!

07.04.2021
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Bund muss konsequente Pandemiebekämpfung notfalls allein regeln

Bundesweite Abstimmung ist wichtig und hat monatelang im Sinne des Infektionsschutzgesetzes funktioniert. Spätestens die letzte Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zeigte jedoch: Einigungen, die am Ende doch wieder sehr unterschiedlich in den Bundesländern oder gar nicht umgesetzt werden, schaden einer zügigen und konsequenten Pandemiebekämpfung. 

Deshalb fordern wir Unionsabgeordnete, die nun sichtbare Schwäche des Infektionsschutzgesetzes zu beheben. Im Moment sind nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung. Diese Lücke im Infektionsschutzgesetz müssen wir im Bundestag zügig schließen.

Es ist eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern - durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten.

Die Länder sollen dabei nicht in der Pandemiebekämpfung geschwächt werden, aber der Bund muss handlungsfähiger werden.