Bund will weiteren Breitbandausbau fördern

25.09.2020
Pressemitteilung

Marian Wendt: „Nordsachsen kann erneut Vorreiter werden“

BERLIN / NORDSACHSEN. Der Bund hat bisher elf Milliarden Euro für den Breitbandausbau in unterversorgten Regionen bereitgestellt. In ganz Nordsachsen werden bereits die Glasfaserkabel verlegt. Bisher wird jedoch lediglich der Ausbau in Gebieten gefördert, bei denen weniger die Geschwindigkeit der Anschlüsse weniger als 30 MBit/s betrugen. Die Bundesregierung hat sich den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 zum Ziel gesetzt und möchte im zweiten Ausbauschritt auch Gebiete fördern, die zwar mit mindestens 30 MBit/s versorgt sind, aber keine gigabitfähigen Anschlüsse aufweisen. Die EU-Kommission nahm dazu lange eine sehr harte Gegenposition ein. Nach monatelangen Verhandlungen konnte nun ein Kompromiss eines Zwei-Stufen-Ansatzes gefunden werden.

In einem ersten Schritt wird die Förderung überall dort ermöglicht, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 MBit/s gegeben ist. Dabei sollen alle Anschlüsse, die dem Anspruch zuverlässig zur Verfügung stehender Bandbreiten nicht genügen, in die Förderung aufgenommen werden. Sozio-ökonomische Schwerpunkte wie Schulen, Verkehrsknotenpunkte, Hauptanbieter öffentlicher Dienste sowie alle Unternehmen sind von Beginn an ohne Aufgreifschwelle förderfähig.

Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Aufgreifschwelle ersatzlos ohne Neuverhandlungen. Ab dann sind alle Haushalte förderfähig, für die noch keine gigabitfähigen Anschlüsse durch Telekommunikationsunternehmen in Sicht sind.
    
Der nordsächsische Bundestagsabgeordneten Marian Wendt (CDU) begrüßt das Entgegenkommen der Europäischen Kommission: „Die EU gesteht Deutschland als erstem Land zu, schon ab 2023 überall dort zu fördern, wo noch keine Gigabitversorgung besteht. Die grauen Flecken werden damit weiter zügig geschlossen. Nordsachsen hat durch die Bündelung auf Landkreisebene bereits beim derzeitigen Breitbandausbau eine Vorreiterrolle eingenommen. Diese Erfahrung sollten wir auch beim weiteren Ausbau einnehmen und direkt die nächsten Ausbauschritte angehen. Viele Bürger aus bisher nicht förderfähigen Gebieten hatten sich beim Ausbaustart bei mir gemeldet – schön, dass für sie nun auch eine zeitnahe Perspektive entsteht. So kann Leben und Arbeiten in unserer ländlichen Region weiter voranschreiten.“

Auch die laufende Förderung möchte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verbessern, Prozesse beschleunigen und den Kommunen den Ausbau erleichtern. Dazu wird ein Mustervertrag im Verhältnis zwischen der Kommune und den Telekommunikationsunternehmen eingeführt, in dem die Förderprojekte des Bundes verbindlich vorgegeben werden. In der Vergangenheit wurden die Kommunen vor komplexe Fragestellungen bei der Vertragsgestaltung gestellt, die zu langwierigen Verhandlungen führten. In Nordsachsen wurde dies im Landratsamt zentralisiert. Auch deshalb kommt der Breitbandausbau hier gut voran.

Mit dem Mustervertrag soll eine erhebliche Zeitersparnis erzielt werden und Rechtssicherheit geschaffen werden. So führte es beispielsweise zu Problemen, wenn unterversorgte Adressen erst nachträglich im Laufe des Ausbaus identifiziert wurden. Nach der Regelung im Mustervertrag bleibt das Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich zum Ausbau verpflichtet. Der Bund wird künftig für diese Fälle einen Absicherungsbetrag für jedes Förderprojekt bereitstellen.

Der Bund ermöglicht es den Bundesländern, die bisher vorgeschriebene kommunale Eigenbeteiligung von zehn Prozent künftig zu übernehmen. Auch hier war Sachsen bereits Vorreiter.

Weitere Maßnahmen des Bundesministeriums sind feste Ansprechpartner für die Kommunen, eine höhere Verbindlichkeit von Ausbauzusagen im Markterkundungsverfahren, beschleunigte Genehmigungsprozesse bei Bahnquerungen, ein schneller Abruf von Planungsleistungen und kostenlose Workshops für die Kommunen.