Antennengemeinschaften von GEMA-Kosten befreien

23.05.2018
Pressemitteilung

Wendt unterstützt Forderungen Sachsens

BERLIN. Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow hat stellvertretend für den Freistaat Sachsen im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der Antennengemeinschaften von zusätzlichen urheberrechtlichen Kosten der GEMA befreien soll.

Antennengemeinschaften leiten die über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte ihrer Mitglieder weiter. Hierfür fällt bisher eine urheberrechtliche Vergütung in Höhe von über 5% der gesamten Umsätze der Antennengemeinschaften an, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA geltend gemacht wird. Im Gegensatz zu großen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, die Rundfunk- und Fernsehsendungen kostenlos empfangen können, werden Antennengemeinschaften allein für die Weiterleitung der empfangenen Programme zu den Haushalten ihrer Mitglieder mit einer urheberrechtlichen Gebühr erheblich belastet. Die Kosten sind für die Antennengemeinschaften erheblich, da sie in der Regel keine auf Gewinn ausgelegten Wirtschaftsunternehmen sind.

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert sich hierzu wie folgt: „Die Forderungen Sachsens, die Gerechtigkeitslücke endlich zu schließen, unterstütze ich ausdrücklich. Die breite Zustimmung im Bundesrat stimmt mich optimistisch, dass wir uns baldmöglichst dieser Problematik im Bundestag annehmen dürfen. Die ostdeutschen Antennengemeinschaften sind in den achtziger Jahren mit großer Eigeninitiative der Mitglieder entstanden, um gerade auch im ländlichen Raum einen Fernsehempfang zu ermöglichen. Dass der Fernsehempfang durch urheberrechtliche Gebühren wesentlich verteuert wird, kommt einer Bestrafung dieser Initiativen gleich. Diese Ungerechtigkeit müssen wir endlich beenden!“