5G-Fortschritt nicht durch Angstmacherei verhindern

18.12.2019
Pressemitteilung

Nordsächsische CDU-Abgeordnete plädieren für Fakten statt falscher Behauptungen

TORGAU. Auf den am 17. Dezember 2019 in der Torgauer Zeitung erschienenen Artikel „Landtagsabgeordnete kritisiert 5G-Test in Köllitsch“ antworten der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt und die Landtagsabgeordnete Dr. Christiane Schenderlein (beide CDU).

Wendt: „Die AfD und hier in persona von Frau Petzold versucht wieder einmal mit falschen Behauptungen Ängste zu schüren. Es wird immer deutlicher, dass sie sich nicht um die Zukunft unseres Landes und unserer nordsächsischen Heimat kümmern möchte; diesmal beim Thema des Mobilfunkausbaus. Wir von der Union wollen ländliche Regionen voranbringen, nicht vom technologischen Fortschritt abschneiden. Zahlreiche Nordsachsen wandten sich bereits berechtigt an mich, weil sie von Funklöchern genervt sind. Wenn sich bei jedem Mobilfunkmast eine Bürgerinitiative dagegen gründet, werden diese Funklöcher aber weiter bestehen. Die Befürchtungen der Menschen bei neuen Technologien nehme ich natürlich auf und ernst, Forschungsvorhaben dazu wurden vom Bund bereits angeschoben. Allerdings gilt auch hier das Prinzip, mit Fakten statt mit Gefühlen zu argumentieren. Die Befürchtungen zu gesundheitlichen Auswirkungen in den 90ern bei Errichtung erster Mobilfunkanlagen haben sich auch in langfristigen Untersuchungen nicht bestätigt. Heute nutzt jeder Mobilfunk ohne Angst, selbst die Abgeordneten der AfD. Auch bei der 5G-Technologie geben die bisherigen Forschungen überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass die Strahlung gefährlich für die Menschen sei.“

Dr. Christiane Schenderlein ergänzt die Forschungsbemühungen auf Landesseite: „Im 5G-Testfeld des simul+ InnovationHub (SIH) werden alle Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) eingehalten. Bei bisherigen Messungen in Sachsen wurden die Grenzwerte in den meisten Fällen deutlich unterschritten. Der Aufbau und Betrieb des Testfeldes werden durch ein eigenes Messprogramm zu elektromagnetischen Feldern begleitet. Die Ergebnisse werden auf den Internetseiten des SIH veröffentlicht, sind also für alle Bürger transparent. Langzeitstudien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigen jedoch, dass Mobilfunkfrequenzen deutlich weniger Effekt auf den menschlichen Körper haben als beispielsweise die UKW-Wellen eines Radios. Kohortenstudien zu diesem Thema liefern beispielsweise derzeit keine Hinweise auf die krebsfördernde Wirkung von Mobiltelefonen. An allen Orten, an denen im Testfeld 5G Infrastrukturelemente errichtet werden, wird die Bevölkerung in Bürgerversammlungen vorab über das Vorhaben informiert.“

Weiterhin gibt Dr. Christiane Schenderlein zu bedenken, dass „das Testfeld durch intelligente Datenvernetzung die Chance bietet, in der Landwirtschaft deutlich weniger Dünger und Pflanzenschutzmittel auszubringen und damit der Umwelt und den Bewohnern der Region erheblich zu nutzen. Die Investitionen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Höhe 7,6 Millionen Euro in das Projekt sind bundesweit die höchsten und zeigen, dass sich die Bundesregierung für die Zukunft des ländlichen Raums einsetzt. “

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat bereits thematische Veranstaltungen und Workshops unter anderem zu sogenannten „Digitalen Dörfern“ durchgeführt und wird auch künftig transparente Informationen an die Bürger weitergeben und mit Fachleuten für Anfragen zur Verfügung stehen. Das betrifft beispielsweise auch die Optimierung des stationären und mobilen Messkonzeptes im Bereich der digitalen, ländlichen Netze.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass von den bisherigen und künftigen Sendemasten für 4G und 5G keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Mehr als 95% der Strahlung geht vom Mobiltelefon selbst aus, dass bei schlechtem Empfang die Intensität erhöht. Zudem nimmt die Strahlungsintensität bereits nach wenigen Zentimetern Abstand deutlich ab. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher, Telefone mit geringeren SAR-Werten zu kaufen und beim Telefonieren die Freisprechfunktion oder ein Headset zu benutzen.

Hintergrundinformationen:

simul+ InnovationHub (SIH)

Mit dem simul+ InnovationHub werden neue Produkte, Verfahren und Technologien in den Themenfeldern Experimentierfeld 5G in Land- und Forstwirtschaft, Smart Farming und Forsttechnik, Umwelttechnologien und Nachhaltigkeit, Natur- und Klimaschutz sowie Digitale Dörfer und smarte ländliche Regionen umgesetzt.

Im Sommer 2019 wurde der erste 5G-Funkmast für das Mobilfunktestfeld im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch in Betrieb genommen. Staatsminister Thomas Schmidt hatte damals angekündigt, dass das Testfeld über Lommatzsch bis nach Nossen auf einer Fläche von 2000 Quadratkilometer ausgebaut werden soll. Am 17. Juni 2019 wurde durch Staatsminister Schmidt das SIH Test- und Demonstrationsfeld eröffnet. Zur Eröffnung wurde eine LTE-Testzelle in Betrieb genommen, mit der seitdem Voruntersuchungen für das 5G-Testfeld durchgeführt werden. Derzeit sind im Testfeld noch keine 5G Funkzellen in Betrieb. Mit dem SIH Test- und Demonstrationsfeld stellt der SIH eine Infrastruktur zur Erprobung und Präsentation von innovativen Lösungen in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Raum zur Verfügung. Kernstück dieses Test- und Demonstrationsfeldes wird ein 5G Experimentierfeld im ländlichen Raum sein, wo neue Digitalisierungslösungen entwickelt und erprobt werden können. Der Aufbau des 5G Experimentierfeldes wird von der TU Dresden koordiniert. Beteiligt sind neben der Vodafone Stiftungsprofessur Mobile Nachrichtensysteme und der Professur Agrarsystemtechnik der TU Dresden auch das Fraunhofer Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (IVI), wir (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sowie mehrere Praxispartner.
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter dem Titel »Landnetz« finanziell gefördert. Auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Anforderungsanalyse durch die beteiligten Partner werden schrittweise lokale breitbandige 5G-Netze geschaffen. Diese breitbandigen 5G-Netze werden nicht öffentlich zugänglich sein, da sie ausschließlich Forschungszwecken dienen. Dabei werden Funkfrequenzen im Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz genutzt. Der Netzaufbau beginnt im Frühjahr 2020 im staatlichen Lehr- und Versuchsgut Köllitsch. Bis Ende 2022 sollen sechs weitere Standorte in landwirtschaftlichen Partnerbetrieben sowie ein Standort in der Gemeinde Lommatzsch eingebunden sein. Darüber hinaus werden auch schmalbandige Mobilfunknetze mit der 4G/5G-Technologie Narrow-Band IoT (NB-IoT) genutzt, welche bereits heute von der Bevölkerung mit genutzt werden können. Grundvoraussetzung dafür ist ein NB-IoT-fähiges Endgerät und ein Vertrag mit einem nationalen Mobilfunkanbieter, insbesondere Vodafone oder Deutsche Telekom. Der Aufbau des Testfeldes wird derzeit im Detail geplant. Die Inbetriebnahme der ersten 5G-Zellen ist für Mai 2020 in Köllitsch vorgesehen, der Aufbau soll im Februar 2020 beginnen.
Grundsätzlich wird im Erprobungsfeld keine vollflächige Mobilfunkversorgung mit 5G-Infrastruktur realisiert werden. Bei den Partnerbetrieben und Kommunen werden punktuell Sendemasten errichtet werden, teilweise mit fester Infrastruktur, teilweise als mobile Lösung, beispielsweise auf einem Fahrzeuganhänger oder mit einem mobilen Container. Der Umfang wird nicht mehr als 15 Sendestationen (ortsfest und mobil) umfassen.

Elektrohypersensibilität (EHS):

Maßgebliche nationale und internationale Institutionen wie Bundesamt für Strahlenschutz (www.bfs.de), deutsche Strahlschutzkommission (www.ssk.de), internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen (www.icnirp.org) sowie Weltgesundheitsorganisation (who.int) prüfen und bewerten regelmäßig Studien zu den Gesundheitsrisiken infolge der Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen. Wichtig dabei ist die Feststellung, dass die im Sommer 2019 für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes versteigerten Frequenzen (zunächst) nur die Bereiche 2 GHz und 3,6 GHz abdecken. Frequenzen also, deren grundsätzliche biologische Wirkungen auf den Menschen schon sehr gut erforscht sind (u.a. Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm, www.emf-forschungsprogramm.de) und daher auch keine grundlegend neuen Fragestellungen bzw. keinen neuen Forschungsbedarf aufwerfen. Auch die Beantwortung der Frage, ob es einen möglichen Zusammenhang zwischen der Einwirkung elektromagnetischer Felder und der sogenannten Elektrohypersensibilität (EHS) gibt, ist umfassend untersucht worden.

Dazu gibt es folgenden aktuellen Kenntnisstand:
EHS ist durch eine Vielzahl unspezifischer Symptome gekennzeichnet, die von Fall zu Fall variieren. Die damit einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind zweifellos real und können für die Betroffenen belastend, zumindest stark beeinträchtigend sein. Studien des BfS haben gezeigt, dass sich immerhin knapp 2% der Bevölkerung in Deutschland als elektrosensibel bezeichnen und führen Beschwerden wie u.a. Kopfschmerzen oder Schlafstörungen an. Es gibt allerdings bis heute keine eindeutigen Diagnosekriterien für EHS und auch keine wissenschaftlich fundierte Basis, um die EHS-Symptome mit der Einwirkung von (hochfrequenten) elektromagnetischen Feldern in Verbindung zu bringen. Das trifft gleichermaßen auch auf 5G zu.

Fazit der zahlreichen bislang durchgeführten Studien, die von den Expertenkommissionen geprüft wurden, ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern, insbesondere des Mobilfunks, und den von mit EHS betroffenen Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Deshalb stuft die WHO und das BfS „EHS“ auch nicht als Krankheit ein.

WHO zum Thema Elektromagnetische Felder und die allgemeine Gesundheit:
https://www.who.int/peh-emf/publications/facts/fs304/en/