
BERLIN/NORDSACHSEN. Der Deutsche Bundestag beschloss am Donnerstag das Masernschutzgesetz. Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) freut sich: „Ich freue mich, dass die Impf-Pflicht kommt, denn Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Weltweit sind Masern weiter auf dem Vormarsch. Das ist besonders deshalb schwer zu akzeptieren, da gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen, die neben Gewährleistung des individuellen Schutzes auch die sogenannte Herdenimmunität fördern. Klar war für uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von vorne herein, dass die Impfung nicht durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden kann. Unsere bisherigen Anstrengungen durch Informationskampagnen und Erinnerungssysteme haben leider nicht dazu geführt, dass sich die Impfquoten in Deutschland erhöhten. Deshalb ist unser Beschluss des Masernschutzgesetzes nur folgerichtig, denn Impfungen gegen Masern schützen die Schwächsten.“
Mit dem Masernschutzgesetz werden Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen, Gesundheitseinrichtungen oder Asylbewerberheimen betreut werden oder arbeiten, dazu verpflichtet, einen Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder eine bestehende Immunität zu erbringen. Kommen sie dem nicht nach, können ein Tätigkeitsverbot, ein Zutrittsverbot oder eine Geldbuße ausgesprochen werden. Dabei gilt ein Zutrittsverbot selbstverständlich nicht, wenn Betroffene einer Schulpflicht oder Unterbringungspflicht unterliegen.
Bei Masern existiert keine spezifische Behandlung dieser Krankheit. Das hat zur Folge, dass bei einer Ansteckung lediglich die Symptome behandelt werden können. Dies ist besonders problematisch, da besonders schutzbedürftige Gruppen aus verschiedenen medizinischen Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können und deshalb auf hohe Impfquoten über 95 Prozent angewiesen sind. Damit würde die sogenannte Herdenimmunität erreicht. Das ist die notwendige Quote, um Masern erfolgreich zu eliminieren. Zu den besonders Schutzbedürftigen, die nicht selbst geimpft werden können, gehören neben Neugeborenen bis zum Alter von neun Monaten auch ältere Menschen, chronisch Erkrankte oder Schwangere.
Die Große Koalition hält das Masernschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar, da der Staat neben seinen Pflichten gegenüber jedem einzelnen Menschen auch die Pflicht das öffentliche Ziel des Gesundheitsschutzes zu verfolgen hat.
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