
BERLIN/NORDSACHSEN. Nach Bekanntwerden des Entwurfs des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes erreichten den nordsächsischen Bundestagsabgeordneten Marian Wendt (CDU) zahlreiche Zuschriften von Waffenbesitzern, die sich kritisch zu Vorschlägen der Bundesregierung zu Änderungen im Waffenrecht äußerten.
Dazu erklärt Wendt: „Die Kritik und die Befürchtungen hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie in unser nationales Recht kann ich verstehen. Auch aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich die bereits bestehenden Regelungen des deutschen Waffenrechts insgesamt weitgehend bewährt. Änderungsvorschläge im Waffenrecht prüft unsere Fraktion daher sehr genau und kritisch dahingehend, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führen oder – gerade mit Blick auf die berechtigten Belange der vielen unbescholtenen Jäger, Sportschützen und Sammler in unserem Land – nur einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Uns Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist bewusst, dass das Schützenwesen, die Jagd und das Sportschießen in Deutschland eine lange Geschichte und Tradition haben. Sie sind Bestandteil unseres Brauchtums und unserer Kultur und werden von ihren Anhängern und Mitglieder verantwortungsbewusst praktiziert.
Der Entwurf des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes wurde am 17. Oktober 2019 in erster Lesung debattiert und zur Fachberatung an den Innenausschuss überwiesen. Am 11. November 2019 findet dort eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf statt. Bei den parlamentarischen Beratungen zu Änderungen am Gesetzentwurf werden wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und die Punkte aus den Zuschriften über die Ausgestaltung der Bedürfnisprüfung beim Zusammentreffen mehrerer Waffenarten und Ersatzbeschaffungen, die Besonderheiten bei der Anzeige und Kapazitätsbeschränkung von Magazinen sowie die Problematik der Überprüfung und Abnahme von Schießstätten durch Sachverständige berücksichtigen.
Gleichzeitig müssen wir insbesondere nach den Geschehnissen der letzten Wochen und Monate, neben einer Neubewertung der Lage, auch für eine realistische Evaluierung waffenrechtlicher Vorschriften sorgen. Dabei geht es zum einen um die Gesetzesvorschriften selbst, zum anderen aber auch um den Vollzug dieser Vorschriften. Wir werden sorgfältig abwägen, inwieweit wir die Sicherheit der Allgemeinheit gewährleisten können, ohne die Sportschützen bzw. Waidmänner und -frauen zu kriminalisieren und die EU-Feuerwaffenrichtlinie rechtssicher umzusetzen.“
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