Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet

07.11.2019
Pressemitteilung

Staat übernimmt mehr Pflegekosten

BERLIN/NORDSACHSEN. Der Deutsche Bundestag beschließt am Donnerstagabend das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) freut sich: „Das Gesetz ist eine gute Nachricht für Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen und bringt wichtige Entlastungen für die Betroffenen. Bei meinen Gesprächen mit Bürgern in meinem Wahlkreis Nordsachsen erlebe ich immer wieder die Befürchtung gerade von älteren Menschen, dass sie künftig für ihre Angehörigen eine finanzielle Belastung sein könnten. Diese Sorge können wir ihnen nun nehmen.“ Wendt hatte in der parlamentarischen Sommerpause ein Schnupperpraktikum in einer Pflegeeinrichtung absolviert.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht deutliche Entlastungen vor: Falls das Einkommen der Pflegebedürftigen für die Deckung der Kosten nicht ausreicht, werden die nahen Angehörigen künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Pflicht genommen. Die gleiche Einkommensgrenze gilt auch für Eltern mit volljährigen pflegebedürftigen Kindern. CDU/CSU und SPD setzen mit dem Gesetz eine wichtige Verabredung des Koalitionsvertrags um. Bevor es in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Auch für Menschen mit Behinderungen enthält das Gesetz wichtige Neuerungen. Das Angebot einer unabhängigen Teilhabeberatung wird über 2022 hinaus verlängert. Zudem wird ein Budget für Ausbildung eingeführt. Mit diesem Budget können gerade junge Menschen mit Behinderung auf dem inklusiven Arbeitsmarkt intensiver als bisher begleitet werden. Das hilft den Betroffenen bei der eigenständigen Lebensplanung und ist auch ein Gewinn für Betriebe, die Auszubildende suchen. Wendt: „Mit dem Budget steigen die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen, durch eine betriebliche Ausbildung einen anerkannten Berufsabschluss auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erlangen.“