Kinder im Internet besser geschützt

18.10.2019
Pressemitteilung

Versuch von Cybergrooming wird strafbar

BERLIN/NORDSACHSEN. Am Donnerstag, 17. Oktober 2019, diskutieren die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in erster Beratung eine Änderung des Strafgesetzbuches. Der Versuch des Cybergroomings, das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte, soll künftig strafbar sein.

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert dazu: „Kinder sexuell zu belästigen ist in jeder Form einfach nur widerlich. Mit der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings stärken wir die Ermittler, verhindern gegebenenfalls weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder. CDU und CSU waren es, die dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert haben. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen. Eine Änderung des § 176 StGB zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming ist seit langem überfällig.“

Zwar ist das Cybergrooming bereits heute strafbar. Der Straftatbestand greift bisher jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, zum Beispiel mit einem Elternteil oder einem Polizeibeamten, kommuniziert. Diese Lücke im Gesetz wird nun geändert. Täter sollen die Anonymität des Internets nicht länger skrupellos nutzen können, um dadurch Kontakt zu Kindern aufzunehmen.

In der zurückliegenden Legislaturperiode war das für die Unionsfraktion wichtige Anliegen von Seiten des Bundesjustizministeriums und des Koalitionspartners SPD stets abgelehnt worden, obwohl aus der Praxis eindeutige Rückmeldungen kamen.