„Fahrverbote für Region Leipzig derzeit ausgeschlossen“

16.03.2019
Pressemitteilung

Bundestag beschließt Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz

NORDSACHSEN / BERLIN. Am Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu äußert der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU): „Gute Nachricht für nordsächsische Pendler: Für die Region Leipzig sind mit den heutigen Regelungen Fahrverbote derzeit ausgeschlossen. Man kann davon ausgehen, dass in Fällen geringerer Grenzwertüberschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm andere Maßnahmen als Verkehrsverbote ausreichen, um den Grenzwert zu erreichen. Für bessere Luft gibt es geeignetere Maßnahmen als Verbote zu Lasten der arbeitenden und pendelnden Bevölkerung. Die jetzt getroffene Regelung, die Fahrverbote in vielen Fällen verhindert, ist eine gute Nachricht für Bürger, Handwerk und Mittelstand und schafft Rechtssicherheit für die Kommunen.“

Die Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz regeln, dass Fahrverbote nicht mehr erforderlich sind, wenn der Stickoxid-Ausstoß von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Der eigentliche, europäisch vorgegebene Grenzwert von 40 Mikrogramm gilt weiterhin. Für Maßnahmen abgesehen von Fahrverboten stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielweise in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur oder den öffentlichen Personennahverkehr investiert werden, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm erreicht wird.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird im Gesetz zudem geregelt, dass insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickoxid-Emissionen – also Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro-6-Fahrzeuge – von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Hiermit wird auch Rechtssicherheit für Halter geschaffen, deren Fahrzeug mit einer geeigneten Hardware nachgerüstet wird.

Bundesweit einheitlich ausgenommen von Fahrverboten werden mit den Gesetzesänderungen schwere Fahrzeuge (ab 3,5 Tonnen) der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft, wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Stickstoffdioxid-Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung haben und dieses die technischen Anforderungen für eine finanzielle Förderung des Bundes erfüllt. Aufgenommen wurden zudem die Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge. Diese sollen nicht nur in besonders belasteten Gebieten, sondern bundesweit gelten. Lokale Behörden können künftig weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen.