
NORDSACHSEN / BERLIN. „Dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses habe ich sehr gerne zugestimmt. Durch die Grundgesetzänderung ist es nun dem Bund möglich, in die Bildungsinfrastruktur zu investieren. Damit kann der DigitalPakt Schule bald starten. Für Nordsachsen bedeuten die ca. 12 Millionen Euro des Bundes einen ordentlichen Anschub der Schuldigitalisierung.“ freut sich der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) zur Grundgesetzänderung, die der Bundestag in seiner letzten Plenarwoche verabschiedet hat.
Rein rechnerisch bedeuten die Bundesmittel für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Wendt: „Damit lässt sich in den nächsten Jahren eine solide digitale Basis in den Schulen schaffen. Zusammen mit dem bereits angelaufenen Breitbandausbau in Nordsachsen schaffen wir die Voraussetzungen für die digitale Zukunft der Schüler Nordsachsens. Da auch der Freistaat großes Interesse an der Digitalisierung der Schulen hat, gehe ich davon aus, dass es nach Zustimmung des Bundesrats zügig in Sachsen vorangehen wird.“
Bislang gibt es nur die Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit der Bund den Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur in all ihren Kommunen gewähren kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Der Bundestag hat am 29. November 2018 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit angenommen. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes angerufen. Begründet wurde dies vor allem mit einer Einfügung, nach der Finanzhilfen mindestens zur Hälfte von den Ländern mitfinanziert werden müssen. Dem vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag hat der Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche bereits zugestimmt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15. März 2019 über die Grundgesetzänderung entscheiden.
Wenn der DigitalPakt Schule auf der Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses vereinbart worden ist, kann unmittelbar nach Änderung des Grundgesetzes und dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Ländern und dem Bund mit der Umsetzung des DigitalPakts begonnen werden. Wenn alles zügig geht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
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