
BERLIN/NORDSACHSEN. „Die heutige Grundgesetzänderung freut mich außerordentlich, denn damit sind die rechtlichen Grundlagen für den Digitalpakt Schule geschaffen.“ äußert der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) zur fraktionsübergreifenden Zustimmung der Grundgesetzänderung im Bundestag. Vorangegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Fraktionen im Deutschen Bundestag, da für eine Grundgesetzänderung eine 2/3-Mehrheit notwendig ist und die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat zeitnah folgen soll.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes konnte im parlamentarischen Verfahren in wichtigen Punkten ergänzt werden. Über die nun vereinbarten Formulierungen ist sichergestellt, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen selbst tragen. Gewährt der Bund den Ländern eine Finanzhilfe, müssen die Länder die mindestens hälftige Mitfinanzierung in dem entsprechenden Investitionsbereich sicherstellen.
Der Begriff „finanzschwach“ wurde in Art. 104c GG gestrichen. Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt und die verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Digitalpakt Schule geschaffen. Mit der Einrichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wurde zudem die finanzielle Voraussetzung für den Digitalpakt Schule verabschiedet. Dafür sind für diese Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem Sondervermögen wird der Netzausbau insbesondere in ländlichen Regionen gefördert, um Glasfasertechnologie und Gigabitnetze überall verfügbar zu machen. Das Sondervermögen wird zunächst aus dem Bundeshaushalt 2018 finanziert, anschließend durch die Einnahmen aus der anstehenden Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk durch die Bundesnetzagentur.
Für den sozialen Wohnungsbau sind zwei Milliarden Euro (für 2020/2021) und für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz eine Aufstockung auf eine Milliarde Euro (für 2020/2021) vorgesehen. Hierfür sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und gleichzeitig dafür Sorge getragen, dass die Länder sich nicht mehr ihrer Verantwortung in diesen Bereichen entziehen können.
Empfehlen Sie uns!