Bauern mit Dürre nicht allein lassen

25.07.2018
Pressemitteilung

Nordsächsische Bauern spüren Auswirkungen der Sommerdürre deutlich

NORDSACHSENDer nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) und der Fraktionsvorsitzende der CDU im Sächsischen Landtag Frank Kupfer sorgen sich angesichts der anhaltenden Dürre um die Erträge der nordsächsischen Landwirte. Wendt: „Das ganze Jahr sorgen die Landwirte mit ihrer Arbeit für unsere Nahrung. Es ist bitter, wenn die anhaltende Trockenheit zu enormen Ernteausfällen führt.“

Grundsätzlich sind zwar die Länder für Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen oder gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen zuständig. Ausnahmsweise kann der Bund finanzielle Hilfe leisten, wenn ein "Ereignis von nationalem Ausmaß" vorliegt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bereits angekündigt, die Ernteausfälle nach Abschluss der Ernte genau zu bewerten. „Doch egal ob Bund oder Länder – wichtig ist, dass wir jetzt den betroffenen Landwirten helfen und grundsätzlich über einen dauerhaften Mechanismus der Entschädigung bei größeren Ernteausfällen nachdenken. Wir lassen die Landwirte nicht allein!“ so Wendt.

Ähnlich äußert sich auch der Fraktionsvorsitzende der CDU im Sächsischen Landtag, Frank Kupfer: „In Sachsen gibt es seit Jahren schon die Richtlinie ‚Krisen und Notstände‘. Bei uns ist es also möglich, den Bauern zu helfen, ohne vorher den Notstand ausrufen zu müssen. Voraussetzung ist, dass die gesamtbetrieblichen Umsatzerlöse der vergangenen drei Jahre um mehr als 30 Prozent unterschritten werden. Der entstandene Schaden kann dann durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 80 Prozent ausgeglichen werden.“

Hintergrund:
Die Länder können aufgrund einer bei der EU notifizierten Nationalen Rahmenrichtlinie bei Naturkatastrophen oder diesen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen in der Land- und Forstwirtschaft Hilfen in Form von Zuschüssen oder Zinszuschüssen leisten. Im Fall von Naturkatastrophen können bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens ausgeglichen werden. Im Fall von widrigen Witterungsverhältnissen können bis zu 80 Prozent des Gesamtschadens, in benachteiligten Gebieten zu 90 Prozent ausgeglichen werden, wenn mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurden. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Behörden die Ereignisse als Naturkatastrophe bzw. widriges Witterungsverhältnis offiziell anerkennen.