
BERLIN. Bereits vom Bundeskabinett beschlossen, bestätigte der Bundesrat die Rentenerhöhung in seiner Sitzung am Freitag, den 8. Juni 2018. Damit steigen die Altersbezüge ab dem 1. Juli 2018 um 3,4 Prozent in den östlichen und um 3,2 Prozent in den westlichen Bundesländern. Möglich wird die Erhöhung durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne.
Erstmals greift für die neuen Bundesländer das Rentenüberleitungsabschlussgesetz. Es wurde im vergangenen Jahr beschlossen und sieht vor, die Renten in den östlichen und westlichen Ländern bis 2024 schrittweise anzugleichen. In diesem Jahr erreicht der Rentenwert Ost fast 96 Prozent des Westwerts.
Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert sich erfreut: „Das von uns Mitgliedern im Deutschen Bundestag im letzten Jahr beschlossene Rentenüberleitungsgesetz sorgt endlich für eine Gleichbehandlung aller Rentner in Deutschland, zumal die bereits gewährten Höherwertungen erhalten bleiben. Die diesjährige deutliche Erhöhung der Renten verdanken wir dem Boom der Wirtschaft, der sich auch in Nordsachsen seit Jahren auswirkt und die Arbeitslosenquote beständig sinken lässt. Die unionsgeführte Politik ist eindeutig förderlich für das Wirtschaftsklima. Über Themen wie Fachkräftemangel in einigen Branchen, die Ausweisung von neuen Wohngebieten in den Kommunen und die Verteilung von Überschüssen diskutieren wir alle doch deutlich lieber als über fehlende Arbeitsplätze. Arbeitnehmer sind in den 28 Jahren seit der Wiedervereinigung noch nie in einer besseren Position bei Arbeitsuche und Gehaltsverhandlungen gewesen.“
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