Nach der erneuten Zulassung von Glyphosat durch die EU-Kommission erreichten mich Bürgerfragen zu diesem Thema. Nachfolgend möchte ich meine Meinung erläutern.
Zunächst setze ich mich für eine Politik ein, die sich an wissenschaftlichen Fakten orientiert und nicht an polemischer Panikmache. Andere Parteien und verschiedene Verbände schüren dagegen mehr die Ängste. Ich bin eher für eine sachliche Betrachtung der Zahlen und Daten.
Glyphosat wird seit 40 Jahren in der deutschen Landwirtschaft beispielsweise zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. In Deutschland – wie auch in der EU - unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen. Pflanzenschutzmittel durchlaufen im Rahmen der Zulassungsverfahren intensive Prüfungen, in denen sie hinsichtlich ihres Risikos für Mensch und Umwelt geprüft werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Glyphosat, dass einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit ist.
Vor einiger Zeit entbrannte eine Diskussion als die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend einstufte. Den Hinweisen des IARC sind die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und weitere Fachleute aus den europäischen Mitgliedstaaten nachgegangen. Im Abschlussbericht vom 12. November 2015 heißt es „beim Menschen bei einer sachgerechten Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten“.
Übrigens wurden auch andere Stoffe von der IARC als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" eingestuft, so z.B. rotes Fleisch, Rohöl und Acrylamid (in Chips, Lebkuchen, Pommes Frites). Alkohol und Sonnenlicht finden sich sogar in der höchsten Risikokategorie „krebserregend für den Menschen“.
Die IARC verfolgt einen gefahrenbezogenen Ansatz, d.h. Stoffe werden nach ihrem theoretischen Gefährdungspotenzial eingestuft. Über das reale Risiko, das mit der Anwendung eines Stoffes verbunden ist, wird keine Aussage getroffen. Auch nicht zu der Frage, ab welcher Intensität die Exposition eine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Die wissenschaftliche Abschätzung eines tatsächlichen Risikos bei der Anwendung und Aufnahme eines Stoffes obliegt in Deutschland dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die fachliche Unabhängigkeit des BfR ist gesetzlich verankert. Es ist garantiert, dass Entscheidungen auf Grundlage von wissenschaftlichen Fakten und frei von politischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Einflussnahme getroffen werden. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) ist bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss gekommen, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen.
Ich habe keinen Grund, an der Expertise des BfR zu zweifeln und befürworte daher die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen. Es geht keineswegs darum, Glyphosat ohne Wenn und Aber erneut zuzulassen. Einzig und allein auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis darf über die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen entschieden werden.
Unabhängig von Glyphosat ist für die Unionsfaktion und für mich selbstverständlich, dass Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden sind. Landwirte müssen sie so ausbringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Dafür gelten in Deutschland sehr strenge Anwendungsbestimmungen und Grenzwerte für Rückstände, die in Lebensmitteln noch enthalten sein dürfen. Hier werden sehr hohe Sicherheitsmargen vorgeschrieben, um jedes Risiko so weit wie möglich auszuschließen. Die Grenzwerte sind beispielsweise im Bier so hoch, dass ein Verbraucher nach Angaben des BfR etwa 1000 Liter am Tag trinken müsste, bevor überhaupt gesundheitliche Effekte auftreten könnten.
Entscheidend ist stets die maßvolle Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ich wünsche mir eine unaufgeregte Diskussion im Sinne von Umweltschutz, Gesundheit der Bevölkerung, aber auch einer funktionierenden Landwirtschaft.
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