Rede zum Thema Vorratsdatenspeichreung

21.02.2014

Im Plenum hat Marian Wendt heute zur Debatte über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Anlass der Debatte waren Anträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. In undifferenzierten Aussagen setzten Grünen und Linke die Vorratsdatenspeicherung unsachgemäß mit einem Überwachungsstaat gleich.
 
In seiner Rede machte Wendt deutlich, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht per se grundgesetzwidrig, sondern mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Die Koalition werde hierfür bald einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auf den Tisch legen.
 
Zudem hob Wendt hervor, dass ohne die Vorratsdatenspeicherung weniger Straftaten aufgeklärt werden könnten. Dies hätten zahlreiche Daten und Erhebungen des Bundeskriminalamtes sowie des Bundes Deutscher Kriminalbeamter belegt. Gerade im Bereich der Internetkriminalität stünden die Strafverfolgungsbehörden immer wieder vor dem Problem, dass IP-Adressen nicht zu einem Anschluss und damit einer Person zugeordnet werden könnten, weil die Internetprovider nicht zum Speichern der Daten verpflichtet seien. Diesen unbefriedigenden Zustand wolle die Koalition bald beenden.
 
Schließlich kritisierte Wendt das Verhalten der Linkspartei als unglaubwürdig. Wer sich wie die Linken in ihrem eigenen Antrag für Demokratie und Bürgerrechte einsetze, müsse sich auch selbstkritisch mit der eigenen Vergangenheit auseinandersetzen, Aufklärung betreiben und undemokratischen Kräften in der Partei entschlossen entgegentreten. Andernfalls könne man den moralisierenden Aussagen der Linksfraktion keinen Glauben schenken.
 
Die ganze Rede können Sie sich hier bei YouTube noch einmal ansehen: http://www.youtube.com/watch?v=0ZEvs28c3Ds&list=UUuWh-C9SbgNTHa0ebjklOHA&feature=c4-overview