Unverantwortlich gegenüber Pendlern: Karawanskij (LINKE) lobt Streikkultur der Bahngewerkschaft

07.05.2015

Presseerklärung Marian Wendt, MdB

BERLIN. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bestreikt seit Dienstag den Personenverkehr. Dies führt in Nordsachsen zu erheblichen Ausfällen im öffentlichen Personennahverkehr und ist eine erhebliche Belastung für alle Pendler und die Wirtschaft.

„Der aktuelle Streik der GDL schadet der Wirtschaft und insbesondere jedem einzelnen Bürger, der auf die Bahn angewiesen ist. Es ist für mich verantwortungslos, wie auf Kosten der Allgemeinheit das Streikrecht für einzelne Befindlichkeiten von Entscheidungsträgern missbraucht wird“, so der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU).

Unter Verweis auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Tarifeinheit, welches die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stärkung des Betriebsfriedens und einer funktionierenden Sozialpartnerschaft auf den Weg brachte, bringt Marian Wendt sein Unverständnis zum Verhalten der Abgeordneten Susanna Karawanskij (LINKE) zum Ausdruck, welche auch im Vorstand der Linkspartei in Nordsachsen ist.

„Es ist schlimm, dass eine Abgeordnete den unverhältnismäßigen Streik aktuell auf ihrer Facebook-Seite befürwortet anstatt den Bürgern zu helfen, dass solch unzumutbare Zustände für alle Pendler zukünftig verhindert werden. Im November 2014 hatte sich die Abgeordnete Karawanskij bereits beim viertägigen Streik hinter die GDL gestellt und aktiv teilgenommen“, sagt Marian Wendt.

„Entweder Frau Karawanskij hat keine eigene Position zu wichtigen Themen, die Nordsachsen und seine Bürger bewegen oder sie positioniert sich aus unerklärlichen Gründen gegen die Wünsche und Nöte der Bürger. Ihr Verhalten ist unverantwortlich gegenüber den Pendlern und der Wirtschaft.“

Hintergrund:

Das Tarifeinheitsgesetz soll verhindern, dass kleine Gewerkschaften ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgen und die betriebliche Solidarität missachten. Die Tarifeinheit soll bewirken, dass die Gewerkschaften ihr Vorgehen zusammen abstimmen und bei Streit untereinander ein Einigungsverfahren vorgeschaltet ist. Erst wenn dieses Schlichtungsverfahren erfolglos durchgeführt wurde, darf ein Streik zulässig sein.

Karawanskij (LINKE) lobte einen Kommentar mit dem Titel „Danke, GDL“ von Tom Strohschneider, veröffentlicht am 4.5.2015 auf www.neues-deutschland.de.