Die Planung der B 87n schreitet voran

25.08.2015

Für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldete Maßnahmen bleiben von der Einstellung des Raumordnungsverfahrens unberührt

BERLIN. Mit einem Schreiben an den nordsächsischen Bundestagsabgeordneten Marian Wendt (CDU) bestätigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dass die durch die Landesdirektion Sachsen Ende Juni 2015 angekündigte Einstellung des Raumordnungsverfahrens keine Auswirkungen haben wird auf die Verkehrsinfrastruktur-Maßnahmen, welche das Land Sachsen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BWVP) angemeldet hat. „Diese nun amtliche Mitteilung deckt sich vollständig mit meiner Prognose. Deshalb warnte ich bereits die Gegner der B87n vor verfrühter Freude“, äußerte sich Wendt diesbezüglich.

Im Einzelnen bekräftigt das Bundesverkehrsministerium die verkehrliche Priorität der Ortsumgehung Torgau bis zur Landesgrenze Sachsen/Brandenburg. Weiterhin bleibt der dreistufige Ausbau der Strecke zwischen Torgau und Mockrehna zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufrecht. Nach Auskunft der sächsischen Straßenbauverwaltung ist ein Baubeginn für den vorletzten Bauabschnitt im IV. Quartal 2015 und für den letzten Bauabschnitt in 2016 vorgesehen.

Auch für die Ortsumgehungen Doberschütz und Mockrehna bleibt die Einstufung im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen abzuwarten. Hierfür wird sich Wendt beherzt in die entsprechenden Beratungen einsetzen.

Für den Streckenabschnitt Leipzig-Eilenburg sind die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung des laufenden Jahres 2015 mit der Bundesverkehrsprognose 2030 und dem BVWP 2015 abzugleichen.

„Dem öffentlichen Konsultationsverfahren des BWVP in diesem Herbst kommt eine besondere Bedeutung zu und ich rechne mit einer breiten Beteiligung der Bevölkerung. Unsere angemeldeten Maßnahmen sind sowohl plausibel, als auch gesamtwirtschaftlich notwendig und begründet“, argumentierte Wendt abschließend.