Überarbeitetes Bauplanungsrecht sinnvoll für Nordsachsen

17.03.2017

Wendt (CDU): Bau von Wohngebieten am Ortsrand wird vereinfacht – Wochenendwohnen wird legalisiert

BERLIN. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und damit eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Hierzu erklärt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU):

„Die aktuell beschlossene Änderung des Baugesetzbuches eröffnet den Kommunen in unserem Landkreis neue Freiräume für die Schaffung von Wohngebieten. Städte und Gemeinden erhalten befristet bis Ende 2019 die Möglichkeit, im Außenbereich am unmittelbaren Ortsrand, Baugebiete für Wohnbebauung, z.B. Einfamilienhäuser, im beschleunigten Verfahren zu erschließen. Durch den Wegfall der Umweltvorprüfung wird die Baulandgewinnung erleichtert. Dabei geht es um Flächen mit einer bebaubaren Grundfläche von weniger als einem Hektar.

Darüber hinaus haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in puncto Wohnen in Erholungsbieten inhaltlich erweitert. Künftig wird das Dauerwohnen in Erholungssondergebieten (insbesondere in Campingplatz- und Wochenendhausgebieten) legalisiert werden können. Die Gemeinden vor Ort können entsprechende Bebauungspläne erstellen. Die Bürger, die z.B. im Gebiet „Alter Steinbruch“ Wildschütz oder Waldsiedlung Bad Düben wohnen, erlangen dadurch Rechtssicherheit und eine Wertsteigerung ihrer Grundstücke.

Eine letzte Hürde vor dem Inkrafttreten der Rechtsnovelle ist die Bundesratsberatung am 31. März 2017.“