Rentenangleichung beschlossen

02.06.2017

Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU): „27 Jahre nach der Wiedervereinigung ein richtiger Schritt“

BERLIN. Am Abend des 1. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen. Es regelt die schrittweise Angleichung des Rentenwertes Ost an den im Westen geltenden Rentenwert. Es enthält neben den einzelnen Wertschritten auch die für Menschen in Sachsen wichtige Günstigerprüfung. Sie sieht vor, dass die jeweils höhere Rente gezahlt wird, die sich aus den beiden Berechnungssystemen während der Angleichung ergibt.

Hierzu erklärt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt: „Die Angleichung des Rentenwertes ist ein guter Schritt. Vor allem freue ich mich, dass durch die Günstigerprüfung sichergestellt ist, dass Menschen in Sachsen und den anderen Ländern nicht durch die Angleichung schlechter gestellt werden.

Das Land wächst zusammen, die gute Konjunktur und die sinkenden Arbeitslosenzahlen zeigen dies.  Also müssen wir die seit der Wiedervereinigung bestehenden unterschiedlichen Regelungen abbauen. 27 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Angleichung nur ein kleiner Schritt auf dem Weg, die Unterschiede einzuebnen, die 41 Jahre sozialistische Zwangsherrschaft verursacht haben.“