Einigung auf Härtefallhilfen

19.03.2021
Beitrag

Wichtige Ergänzung der Corona-Hilfen!

NORDSACHSEN/BERLIN. Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert dazu: „Das ist eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Corona-Hilfen. Trotz umfangreicher Hilfsprogramme gibt es Unternehmen, die aus verschiedensten Gründen nicht in das jeweilige Förderschema passen und dennoch Hilfe zum Überleben brauchen. Daher begrüße ich die Bund-Länder-Einigung zu den Härtefällen. So kann diesen Unternehmen geholfen werden.“

Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.

Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.

Ziel der Härtefallhilfen ist, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

Die Höhe der Unterstützungsleistungen orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige. Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein.

Bund und Länder stellen für die Härtefälle einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und das jeweilige Bundesland.