Zurückweisung Ja. Schaufensteranträge Nein.

19.06.2018
Pressemitteilung

Bundestagsabgeordneter Wendt entgegnet Kritik der FDP am Abstimmungsverhalten

BERLINZur aktuellen Debatte um Zurückweisungen von bereits in anderen EU-Staaten abgelehnten Asylbewerbern an den deutschen Grenzen stellt Marian Wendt klar: „Grundsätzlich werden wir die Asylproblematik nicht an den deutschen Grenzen, sondern nur mit gesamteuropäischen Maßnahmen lösen. Bis zu einer europäischen Einigung über eine solidarische Lösung zum Schutz der Außengrenzen müssen aus meiner Sicht sofort - spätestens ab 01. Juli 2018 - Asylbewerber, die in einem anderen EU-Staat registriert wurden oder dort bereits einen Asylantrag gestellt oder eine Einreisesperre an den deutschen Grenzen haben, zurückgewiesen werden.“

In einer Pressemitteilung der FDP Nordsachsen wurde die Ablehnung des FDP-Entschließungsantrags kritisiert. Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) erwidert die Kritik: „Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen habe ich zugestimmt. Diese Regelung inklusive der Obergrenze für humanitäre Fälle war angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft wichtig.“

Die FDP koppelte kurzfristig ihren Antrag zur Zurückweisung von bereits in anderen EU-Staaten abgelehnten Asylbewerbern an das Thema Familienzuzug. Wendt: „Diesen Schaufensterantrag lehnte ich – übrigens wie alle übrigen anderen Abgeordneten, auch die der AfD – ab. Der Antrag diente eher dem „Vorführen“ der Regierungsfraktionen, als wirklich der Sachfrage.“

Hintergrund:
Am Freitag, den 15. Juni 2018, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion in einer namentlichen Abstimmung durch die Abgeordneten angenommen. Weitere zwei namentliche Abstimmungen zum gleichen Thema – beruhend auf Entschließungsanträgen der AfD- und der FDP-Fraktion - wurden mehrheitlich abgelehnt.

In der LVZ und OAZ erschien am 19. Juni 2018 eine Presseinformation der FDP Nordsachsen, in der Stefan Schieritz den Bundestagsabgeordneten Marian Wendt für dessen Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag bei einem FDP-Entschließungsantrag attackierte.

In Erklärung zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (diese ist dem Protokoll des Bundestages angehängt) begründete Marian Wendt (CDU) seine Nein-Stimme wie folgt:
„Im Hinblick auf die bevorstehende Tagung des Europäischen Rates am 28./29. Juni 2018 in Brüssel unterstütze ich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrem Engagement für eine gemeinsame EU-Asylpolitik. Wir brauchen dringend eine solidarische Lösung beim Schutz der Außengrenzen der EU. Wir sollten Frontex ausbauen, die Länder an der EU-Außengrenze bei der Registrierung von Asylfällen personell und logistisch stärken sowie nach der Seenotrettung auf dem Mittelmeer nach Nordafrika zurückweisen. Dies ist eine gemeinsame Kernaufgabe, an der sich alle EU-Mitgliedstaaten finanziell beteiligen sollen. Solange ein solidarischer und tragfähiger Kompromiss in der Asylpolitik auf der EU-Ebene fehlt, sollen aber ab 01. Juli 2018 Asylbewerber, die in einem anderen EU-Staat registriert wurden oder dort bereits einen Asylantrag gestellt haben, nach Art. 20 (4) der Dublin-Verordnung oder eine Einreisesperre haben an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. Solange, bis dann die europäische Lösung aufgebaut ist.“

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