Wegweisende Einigung in der Flüchtlings- und Asylpolitik

25.09.2015

Bund und Länder einigen sich auf Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise / Marian Wendt: „Die Entlastung wird bei den Kommunen ankommen, das ist jetzt wichtig“

BERLIN. Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind am Abend des 24. September 2015 umfangreiche Einigungen erzielt worden. Insbesondere ist eine weitgehende Entlastung von Ländern und Kommunen Teil der Beschlüsse zur Bewältigung der großen Herausforderungen in der Flüchtlings- und Asylpolitik. Darüber hinaus sollen, neben international koordinierten Maßnahmen in den Herkunftsregionen, auch Fehlanreize im Asylsystem reduziert und die Verfahren beschleunigt werden. Hierzu erklärt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt:

„Insbesondere begrüße ich, dass der Bund die Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Höhe von 670 Euro pro Asylbewerber und Monat übernimmt. Das hilft einerseits direkt den Kommunen. Ich sehe die Länder in der Pflicht diesen Betrag direkt weiterzugeben. Andererseits liegt hier auch ein starker Anreiz zur dringend erforderlichen Verkürzung der Verfahrensdauer seitens des BAMF. Insgesamt werden Länder und Kommunen durch die Einigung im Jahr 2016 um weitere 4,1 Milliarden Euro, zusätzlich zu den bereits vereinbarten Hilfen, entlastet.

Zum verfassungsrechtlich verbrieften Grundrecht auf Asyl gehört auch, dass diejenigen ohne Bleibeperspektive Deutschland schnell wieder verlassen müssen. Dies ist wichtig um denjenigen, die rechtmäßig Anspruch auf Asyl haben, ein rasches Verfahren und würdige Versorgung nicht zu versperren. Die Festlegung weiterer sicherer Herkunftsstaaten ist darüber hinaus ein zentraler Schritt hin zu einer Verfahrensbeschleunigung. Die Stärkung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit dem Ziel, Verfahrensdauern mit durchschnittlicher Länge von drei Monaten zu erreichen, sehe ich in diesem Zusammenhang als geboten an. Faire Verfahren bürden Menschen kein jahrelanges Warten auf. Entscheidend für den Erfolg der beschlossenen Maßnahmen ist auch die Reduktion der Fehlanreize im Asylsystem, darunter insbesondere der Fokus auf Sachleistungen als Ersatz für pauschale Taschengeldauszahlungen. Wichtig finde ich, dass Personen, die selbstverschuldet einer Ausreisepflicht nicht nachkommen, ihren Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verlieren.

Es ist richtig, dass diese Maßnahmen im kommenden Jahr überprüft werden, denn die Lage der Menschen ändert sich mit einer großen Dynamik. Zur raschen Umsetzung der Beschlüsse werden meine Kollegen und ich in den kommenden Wochen schreiten. Schon in der nächsten Woche werden wesentliche Teile der Einigung im Bundestag verabschiedet.“

Nachfolgend finden Sie ausgewählte Punkte der Einigung:

  • Entlastung der Kommunen durch Beschleunigung der Verfahren sowie wesentlich erhöhte Finanzmittel, die an tatsächliche Personenzahlen gebunden sind
  • Reduktion des Migrationsdrucks durch eine Verbesserung der Lage in Krisenstaaten und Kriegsgebieten durch engere Zusammenarbeit und erhebliche europäische Finanzmittel
  • hierzu Hilfen an diejenigen Staaten mit der bisher höchsten Belastung durch Flucht wie Libanon, Jordanien und die Türkei
  • Länder mit besonderem Andrang an Grenzen, insbesondere Mitgliedsstaaten mit EU-Außengrenzen, werden durch Schaffung von „Hotspots“ besser unterstützt
  • dort erste Prüfung der Schutzbedürftigkeit durch ordnungsgemäße Verfahren
  • Definition von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten, mit dem Ziel, Anträge von Menschen aus diesen Ländern schnellstmöglich abzuarbeiten
  • Einrichtung von nationalen Wartezentren durch den Bund, der von dort aus die Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge anhand des Königsteiner Schlüssels übernimmt
  • Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen erst nach förmlicher Asylantragstellung
  • Flüchtlinge verbleiben erste sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen
  • Verpflichtung der Länder zu konsequenter Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten
  • Maximaldauer von bis zu drei Monaten bei Aussetzung von Rückführungen aus humanitären Gründen