
Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU) begrüßt Einigung: „Klare Regeln zu den Speicherfristen für Verkehrsdaten sind nötig und richtig. Schwerste Straftaten wie Terrorismus und Kinderpornografie rechtfertigen diesen Eingriff.“
BERLIN. Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt begrüßt die Einigung über die Einführung von Speicherfristen für Verkehrsdaten. „Es ist richtig, jetzt die grundgesetz- und europarechtskonforme Umsetzung anzugehen. Metadaten sind ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung schwerster Straftaten und zur Bekämpfung von Terrorismus, auf den nicht verzichtet werden darf. Ein gutes Gesetz wird auch vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen, und das wollen wir jetzt erarbeiten“, kommentierte Wendt.
Die Umsetzung einer tragfähigen Regelung über die Speicherung und Nutzung von Verbindungsdaten sei überfällig, so der Abgeordnete weiter. Der Abruf von Metadaten, der unter Richtervorbehalt stehen soll, wird nur unter eng definierten Bedingungen für Strafverfolgungsbehörden möglich sein. Inhalt der jeweiligen Kommunikation, aufgerufene Websites sowie E-Mails und soziale Netzwerke dürfen nicht erfasst werden, so sei die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt.
„Dieses wichtige Mittel zur Aufklärung schwerster Straftaten für unsere Strafverfolgungsbehörden verfügbar zu machen ist der richtige Weg“, sagte Wendt weiter. „Fehlende Daten waren bisher ein großes Ermittlungshemmnis bei schwersten Straftaten. So konnten beispielsweise Täter im Bereich Kinderpornografie nur schwer bis gar nicht überführt werden. Dass jetzt klare Bedingungen für den Zugriff geschaffen werden, ist entscheidend für die Sicherheit in Deutschland. Bei schwersten Straftaten ist dieser Eingriff gerechtfertigt, das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.“
Ergänzend finden Sie hier die Leitlinien und hier die Ankündigung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz.
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