
BERLIN. Seit dem 31. Januar 2014 gilt eine neue Rechtsvorschrift der Europäischen Union für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen. Von nun an können Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem beliebigen Flughafen bzw. Flugzeug sowie flüssige Medikamente und Spezialnahrung wie Säuglingsnahrung mitgenommen werden. Allerdings muss sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befinden und mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft werden.
Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) begrüßt die neue Vorschrift. Sicheres und komfortables Fliegen werde auch weiterhin ermöglicht. „Für die Passagiere ändert sich am Ablauf am Flughafen nur wenig. Aber alle profitieren von der zusätzlichen Sicherheit durch die neue Erkennungstechnik für Flüssigkeiten“, erklärt Wendt. Mit größeren Einschränkungen oder Verzögerungen bei der Flugabfertigung sei nicht zu rechnen, so der Abgeordnete aus Torgau. Das hätten die Erfahrungen aus den ersten Tagen seit der Einführung gezeigt.
Hintergrundinformation:
Seit 2006 gelten die EU-Regeln zur beschränkten Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen. Fluggästen ist es lediglich gestattet, Flüssigkeiten von jeweils bis zu 100 ml in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Beutel im Handgepäck mitzuführen. Das Gesamtfassungsvermögen des Beutels darf dabei 1 Liter nicht überschreiten. Diese Einschränkung gilt allerdings nicht für flüssige Medikamente, flüssige Spezialnahrung wie Säuglingsnahrung und Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen.
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