„Schnellere Arzttermine und bessere Versorgung im ländlichen Raum“

15.03.2019
Pressemitteilung

Bundestag macht Weg frei für schnellere Terminvergabe für Patienten

NORDSACHSEN / BERLIN. Am Donnerstag verabschiedete der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dazu äußert der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU): „Schnellere Arzttermine, mehr Kassenleistungen und bessere Versorgung im ländlichen Raum – das sind die Ziele des TSVG. Der Ärger von Bürgern über zu lange Wartezeiten auf einen Arzttermin ist verständlich. Künftig unterstützen die Terminservicestellen die Patientinnen und Patienten stärker bei der Suche nach einem Arzt, wodurch sich die Wartezeiten verkürzen werden. Für eine schnellere Versorgung und erbrachte Mehrleistungen erhalten Ärzte selbstverständlich eine bessere Vergütung. So bekommen beispielsweise endlich diejenigen Ärzte mehr Geld, die sich nicht scheuen, neue Patienten aufzunehmen. Extra vergütet wird auch, wenn Ärzte offene Sprechstunden anbieten und den Patienten besonders schnell einen Termin geben.“

Auf Nordsachsen bezogen wirbt Wendt für ansiedlungswillige Ärzte „Zur schnellstmöglichen Besetzung der bereits jetzt offenen Stellen in der ambulanten ärztlichen Versorgung Nordsachsens kann ich nur für die guten Bedingungen in Nordsachsen werben. Auf Bundesseite stärken wir mit dem TSVG zusätzlich den ländlichen Raum. Wir unterstützen über regionale Zuschläge diejenigen Ärzte, die in wirtschaftlich schwächeren und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren. Das ist uns als Union ein wichtiges Anliegen, um auch in Zukunft eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen.“

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde in monatelangen Ausschussberatungen an zahlreichen Stellen geändert und ergänzt. Der Terminservice wird ausgebaut, um gesetzlich Versicherten, die oft wochenlang auf einen Arzttermin warten müssen, einen schnelleren Zugang zu Ärzten zu ermöglichen. Auch Haus- und Kinderärzte sollen künftig vermittelt werden. Die Terminservicestelle soll über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 sowie über das Internet ständig erreichbar sein. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf 25 Stunden pro Woche ausgedehnt. Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte bekommen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet.

In den Ausschussberatungen wurden mehrere Regelungen noch substanziell geändert. So ist für die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt nun ein Zuschlag von zehn Euro vorgesehen, ursprünglich waren es fünf Euro. Die Behandlung von Neupatienten soll komplett außerhalb der Honorarbudgets vergütet werden. Die anfangs geplante Regelung für einen gestuften und gesteuerten Zugang zur Psychotherapie wurde hingegen wieder gestrichen. Dieser Bereich soll nun zeitnah in einem anderen Gesetz geregelt werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen aus anderen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung, von denen viele über Änderungsanträge eingebracht wurden. Dabei geht es unter anderem um die Geburtshilfe, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Selbstverwaltung, Impfstoffe, Zahnersatz sowie Verbesserungen für Heilmittelerbringer und die Hilfsmittelversorgung.