Richtigstellung

11.12.2017
Pressemitteilung

Marian Wendt über den Vorwurf der Anzeige eines Torgauer Bürgers

TORGAU. Aufgrund der Vorwürfe in der Torgauer Zeitung vom 9. Dezember 2017, der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) hätte Herrn Dietmar Klepatz am 23. September 2017 wegen der durch ihn vorgenommenen Straßensperrung bei der Polizei angezeigt, äußert sich Wendt wie folgt:

„Zum Sachverhalt möchte ich klarstellen:
Aufgrund der umfangreichen Veröffentlichungen der Torgauer Zeitung zum Rechtsstreit des Herrn Klepatz mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Werbeschild) und dem Landratsamt Nordsachsen (Grundstücksgrenzen auf Kreisstraße) wurde mir der Fall des Herrn Klepatz bekannt. Herrn Klepatz aus der Döbernschen Straße kenne ich nicht persönlich, konnte aber seine Beweggründe und Unmut ein stückweit nachvollziehen. Es scheint sich in der Sache des falsch eingemessenen Grundstückes und der sich darauf befindenden heutigen Kreisstraße um ein komplexes Problem zu handeln, bei welchem die Tatsachen vor Jahrzehnten geschaffen wurden. Als Abgeordneter ist mir die Wahrung und Durchsetzung des Rechtsstaates wichtig und so verfolgte ich über die Torgauer Zeitung sowie die Sozialen Medien den Fall. Mir war klar, dass, wenn es zu keiner Einigung zwischen Herrn Klepatz und dem Landratsamt kommt, es zu einer Entscheidung vor Gericht kommen müsste. Und nur von dort dürften dann ggf.  entsprechende Maßnahmen angeordnet werden.

Am Vormittag des 23. September 2017 erlangte ich über die Facebook-Seite der Torgauer Zeitung Kenntnis, dass Herr Klepatz den Gehweg vor seinem Grundstück eigenmächtig abgesperrt hatte; dies wurde mit Bildern dokumentiert. Eine Nachfrage bei der Ortspolizeibehörde ergab, dass es keine verkehrsrechtliche Anordnung für die Straßen/Gehwegsperre gab und man den Vorfall ebenfalls gleich am Montag prüfen möchte. Mir war in diesem Moment wichtig, dass der Rechtsstaat und nicht die Selbstjustiz herrscht. Das erwarten alle Bürger in unserem Land zurecht. Daher fragte ich telefonisch bei der Polizei nach, inwieweit diese Maßnahme korrekt sei, da sie einen Eingriff in den Straßenverkehr und die individuellen Freiheitsrechte der Bürger der Stadt Torgau darstellen. Die durch Herrn Klepatz getroffene Absperrung war dem diensthabenden Polizeiführer noch nicht bekannt. Er nahm den Hinweis aber dankbar auf und wollte eine Streife zur Vor-Ort-Erkundung schicken. Wie ich am Sonntag dann über Facebook erfuhr, wurde die Straßensperre durch die Polizei entfernt.

Im Oktober wurde ich zur Zeugenaussage durch die Kriminalpolizei aufgefordert, da von der Polizei aus gegen Herrn Klepatz eine Anzeige wegen Amtsanmaßung und Nötigung gestellt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Anzeige erfolgte also von Amtswegen. Mir lag es fern eine Anzeige gegen Herrn Klepatz zu stellen, da hierfür die Polizei nach Bewertung der Lage zuständig ist. Mir ging es einzig und die Wahrung von Recht und Ordnung. Gegenüber der Torgauer Zeitung verneinte ich richtigerweise die Frage, ob ich Herrn Klepatz angezeigt habe. Weitere Fragen wurden an mich durch den Redakteur nicht gestellt. Ich weise deswegen die Unterstellung der Lüge zurück. Im Sinne des Weihnachtsfriedens und aufgrund bereits laufender Ermittlungsverfahren gegen Herrn Klepatz möchte ich den Fall damit ruhen lassen und auf rechtliche Schritte (Unterlassung) meinerseits verzichten.

Ich wünsche mir persönlich, dass die Befriedungsbemühungen in diesem Vorgang, die seitens des Landratsamtes, der Stadt Torgau und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr geführt werden, zu einem Abschluss des Falles führen.“

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