
Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU) besuchte gemeinsam mit Frank Kupfer das Polizeirevier in Torgau
TORGAU. Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete und Innenausschussmitglied Marian Wendt verurteilt den Angriff auf die beiden Polizeibeamten in der Nacht des vergangen Samstag zu Sonntag am Bahnhof in Torgau auf das Schärfste. Gemeinsam mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden des Sächsischen Landtags, Frank Kupfer war es am vergangenen Freitag sein Anliegen, das Polizeirevier in Torgau zu besuchen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Revierleiter Andreas Starke, den beiden Polizeibeamten, die zum Opfer des Angriffes wurden sowie dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Leipzig, Jörg Schulz.
Auch hierbei brachte Wendt nochmals zum Ausdruck, dass der Rechtsstaat und auch die Gesellschaft Übergriffe auf Sicherheitspersonal nicht hinnehmen können. Die Initiative des hessischen Innenminister Beuth (CDU), einen neuen § 112 StGB einzuführen sei deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Derzeit wird dieser in einer Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag diskutiert. Mit diesem neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch sollen Angriffe auf Polizisten und Ordnungskräfte, in Bezug auf ihren Dienst, schärfer bestraft werden und nicht mehr lediglich als Körperverletzung gelten. „Angriffe dieser Art sind nicht nur gegen die Person der Betroffenen gerichtet, was an sich schlimm genug ist, sondern auch gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ fügte Wendt hinzu.
Auch Frank Kupfer zeigte sich empört über diesen Vorfall: „Respekt scheint in unserer Gesellschaft immer mehr verloren zu gehen. Unsere Polizei verkörpert unseren Rechtsstaat. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, seine Beamten zu schützen. Deshalb werde ich auf der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzenden am Anfang der Woche in Magdeburg einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit qualifizieren. Ich werde die Bundesratsinitiative des Landes Hessen mit unterstützen. Diese möchte einen eigenen Straftatbestand schaffen, der Angriffe auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte als besonderes Unrecht darstellt. Damit kann der Gesetzgeber deutlich machen, dass er Angriffe gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte strafrechtlich in besonderer Weise ächtet.“
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