BERLIN/NORDSACHSEN. Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen - sogenannten Corona-Prämien - an ihre Beschäftigten verpflichtet. Dies hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 14. Mai 2020, im „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Der Bonus soll durch Bund, Pflegekassen, Länder und Arbeitgeber gemeinsam finanziert werden. Die Aufwendungen für diese Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und im ambulanten Bereich anteilig durch die gesetzliche Krankenversicherung im Wege der Vorauszahlung erstattet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten. Dies wird auch die Frage der Refinanzierung dieser einmaligen Prämie umfassen. Vollzeit-Kräfte in der Altenpflege sollen 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei erhalten. Gleichzeitig werden die Bundesländer ermutigt, diese Summe bis zu 500 Euro aufzustocken. Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg haben schon erklärt, dass sie aufstocken werden.
Marian Wendt begrüßt diese Bundesinitiative: „In der Corona-Pandemie arbeiten Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege unter durchgängig erschwerten Bedingungen. Allein die psychischen Belastungen, die durch fehlende Angehörigenbesuche entstanden, sind enorm. Dazu kommen verstärkte Hygienemaßnahmen und immer wieder die Befürchtung der Pflegerinnen und Pfleger, trotz aller Bemühungen und Einschränkungen im privaten Bereich, doch das Virus in eine Einrichtung zu bringen. Daher denke ich, ein Bonus ist mehr als verdient. Deshalb haben wir dies heute beschlossen und die Finanzierung gesichert. Erneut möchte ich andere Branchen ermutigen, für besonders belastete Mitarbeiter den steuerfreien Bonus zu nutzen und ihren Einsatz anzuerkennen.“
Wendt hatte bereits Anfang April vorgeschlagen, besonders von den Auswirkungen der Coronavirus betroffenen Angestellten einen steuerfreien 500 Euro-Gutschein für regionale Geschäfte zu zahlen. Diesen Vorschlag unterbreitete der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) verschiedenen Verbänden und dem sächsischen Ministerpräsidenten. Kurz danach hatte der Bundestag die Steuerfreiheit von Corona-Bonus-Zahlungen bis 1.500 Euro beschlossen.
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