„Moped-Führerschein wichtig für junge Leute in Nordsachsen“

19.02.2018
Pressemitteilung

Wendt erfreut über Verlängerung des Modellprojekts Moped ab 15

BERLIN. Ende April dieses Jahres wäre die Befristung des derzeitigen Modellprojekts „Moped ab 15“ abgelaufen, welches bereits ab dem Mindestalter von 15 Jahren ermöglicht, die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 45 km/h)) zu erwerben. Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nun bekanntgab, wird das Modellprojekt um weitere 2 Jahre verlängert.

Der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) hatte sich in den Arbeitsgruppen des Deutschen Bundestages und auch beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aktiv für eine Verlängerung des Modellprojekts eingesetzt. Der Wirtschaftsarbeitskreis der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte bereits in der Vergangenheit einen Initiativantrag für die Fortsetzung des Moped-Führerscheins ab 15 beschlossen. Ein positives Votum gab es bereits bei der Verkehrsministerkonferenz, denn auch der Sächsische Fahrlehrerverband wertet das Modellprojekt eindeutig als Erfolg.

„Insbesondere in den ländlichen Regionen gibt es einen dringenden Bedarf an steigender Mobilität. Junge Auszubildende müssen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung immer weitere Wege zu Schulen und Ausbildungsstätten zurücklegen. Der öffentliche Personennahverkehr allein kann es nicht leisten, in allen Regionen und zu allen Tageszeiten die Mobilitätsbedürfnisse junger Menschen vollumfänglich zu erfüllen. Im Interesse der örtlichen Bindung junger Menschen ist daher die Erhöhung der Mobilität für mich ein wichtiges Kriterium, den Wegzug dieser Bevölkerungsgruppe zu verhindern.“ so der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt.

Hintergrund:
Durch den Modellversuch soll ermittelt werden, ob positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, zum Beispiel in Form eines gesteigerten Gefahrenbewusstseins bei jungen Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern erreicht werden können. Denn im Vergleich zum bisher für diese Altersgruppe (ab 15 Jahren) möglichen Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung kann die Fahrerlaubnis der Klasse AM nur durch eine qualifizierte und umfassende Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung erworben werden. Dadurch können den jungen Menschen wesentlich intensiver die Verantwortung, die sie im Straßenverkehr tragen, und die Gefahren, die im Straßenverkehr bestehen, vermittelt werden. Erst anhand einer solchen Evaluation, meint das Bundesverkehrsministerium, lasse sich auf Basis der Ausbildungs- und Verkehrssituation in Deutschland belegen, wie sich eine solche Regelungsänderung auswirkt und ob diese in Dauerrecht überführt werden könne. Daher würde der Deutsche Bundestag erst nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse eine bundesweite Absenkung des Mindestalters für die Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre ergebnisoffen prüfen. Das entscheidende Gutachten zu den Ergebnissen des Modellprojektes war bis vor wenigen Tagen noch nicht veröffentlicht. So sah sich der kommissarische Bundesverkehrsminister nicht befugt zu entscheiden bzw. eine entsprechende Initiative im Deutschen Bundestag anzustoßen. Eine Lösung und die einhergehende Verlängerung wurden jedoch mit dem heutigen Tage bekannt gegeben.