Mittelstand und Handwerk werden weiter entlastet

14.03.2017

Wendt begrüßt die verbesserte steuerliche Sofortabschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter

BERLIN. Die Koalition hat sich auf eine Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern auf 800 Euro geeinigt. Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll eine entsprechende Änderung von 410 auf 800 Euro mit dem sogenannten Lizenzschrankengesetz des Bundesministeriums der Finanzen erfolgen. Hierzu erklärt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU):

„Diese Novelle, für die ich mich mit Nachdruck im Deutschen Bundestag eingesetzt habe, soll Unternehmern und Handwerkern in unserem Landkreis Nordsachsen das Wirtschaften wesentlich erleichtern. Damit setzen wir ein wichtiges Anliegen von CDU und CSU um. So können zukünftig beispielsweise Mobiltelefone und Laptops aber auch Bohrmaschinen und anderes technisches Equipment mit einem Kaufpreis bis zu 800 Euro sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich abgeschrieben werden. Dies fördert Investitionen und reduziert bürokratischen Aufwand. Über 50 Jahre wurde dieser Wert nicht angepasst. Da wir bereits im Vorfeld mit allen weiteren Bundestagsfraktionen über eine entsprechende Anhebung gesprochen haben, bin ich zuversichtlich, dass wir eine große parlamentarische Mehrheit für die Maßnahmen bekommen werden und die entsprechende Änderung noch im April im Deutschen Bundestag und danach im Bundesrat beschlossen werden kann. Ab 01. Januar 2018 wäre diese neue Regelung dann gültig. Das wäre ein großer Erfolg und eine echte Entlastung für unsere mittelständischen Betriebe und Familienunternehmen.“