NORDSACHSEN/BERLIN. Bislang blieb Deutschland von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont. Doch die nachgewiesenen Fälle – zuletzt in Belgien, davor hauptsächlich in Osteuropa – sind nicht weit von der deutschen Grenze entfernt. Damit die Ausbreitung von ASP weiter in Deutschland verhindert werden kann, hat die Bundesregierung einige Maßnahmen ergriffen.
Der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) dazu: „Die Afrikanische Schweinepest ist zwar für den Menschen ungefährlich, aber die wirtschaftlichen Folgen einer Ausbreitung wären immens. Dies beträfe auch die Landwirte in Nordsachsen. Im Landkreis Nordsachsen gibt es ca. 330 Betriebe, die Mastschweine halten. Darunter sind 18 Betriebe, die mehr als 50 Mastschweine halten. Die 18 Betriebe halten insgesamt 50.215 Tiere. An Schweinezuchtbetrieben gibt es insgesamt im Landkreis 45 Stück, die mehr als 50 Schweine halten und zwar ca. 149.900 Tiere (mit Ferkeln). Der Ausbruch der ASP würde die Betriebe schwer und existenziell bedrohen. Deshalb sind aufklärende Maßnahmen in der Bevölkerung wichtig. Die größte Gefahrenquelle einer Ausbreitung ist der Mensch selbst, denn selbst weggeworfene Wurstbrote können die Viren verbreiten. Alle Reisenden - besonders aus den osteuropäischen Ländern - sollten informiert sein und sich strikt an die Maßnahmen halten.“
Zuletzt hatte Mitte September das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Belgien für Aufsehen gesorgt. 5.000 Hausschweine mussten daraufhin im betroffenen Gebiet vorsorglich beseitigt werden. Ein Auftreten der ASP in Deutschland hätte eklatante Auswirkungen auf den Handel. Innerhalb Deutschlands und auch innerhalb der Europäischen Union wäre ein Handel mit Fleisch aus
ASP-freien Regionen weiter möglich. Ein Großteil der deutschen Schweinefleischerzeugung wird aber in Ländern außerhalb der Europäischen Union, vor allem in Ostasien vermarktet. Dieser Markt würde wegbrechen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Schweinefleischpreis in Deutschland einbrechen würde.
Die Bundesregierung hat bereits Informations- und Präventionsmaßnahmen ergriffen, da das Virus der Afrikanischen Schweinepest sehr widerstandsfähig ist und auch die potenzielle Einschleppung über Transportfahrzeuge oder Schuhe ein hohes Risiko darstellt. Ziel der Maßnahmen ist es, möglichst große Bevölkerungsteile über die Afrikanische Schweinepest zu informieren, damit das Risiko der Einschleppung des gefährlichen Virus möglichst gering gehalten wird.
Übersicht der Maßnahmen:
Bereits seit 2014, also seit dem Auftreten der ersten ASP-Fälle in Osteuropa, werden durch Plakate auf Autobahnparkplätzen sowie mehrsprachigen Handzetteln insbesondere LKW-Fahrer, Erntehelfer und Fahrer von Tiertransporten aufgeklärt. Die Kampagne wurde 2017 ausgeweitet und wird im laufenden Jahr durch weitere Kommunikationsmaßnahmen, z. B. Broschüren, Handzettel oder Poster für Landwirte, Jäger und Reisende in Deutschland und aus Osteuropa unterstützt. So wurden zum Beispiel Informationsbroschüren an Jagdreiseveranstalter und Jagdschulen versandt. Im Zugverkehr aus und nach Deutschland, Tschechien und Ungarn wird seit dem Frühjahr 2018 ebenfalls über die Gefahr von mit ASP-kontaminierten Essensresten aufgeklärt. Die Aufklärungsarbeit in Zügen soll im Oktober und November fortgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de) einen umfangreichen Frage- und Antwort-Katalog zur Afrikanischen Schweinepest. Alle herausgegebenen Informationsmaterialien stehen auch auf Englisch, Polnisch, Tschechisch, Rumänisch und Russisch zum Download bereit. Über den Kurznachrichtendienst Twitter informiert das Landwirtschaftsministerium Reisende, Landwirte, Jäger auch in verschiedenen Sprachen.
Durch die Anpassung der Bundesjagdzeitenverordnung wurde die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben. Denn ein reduzierter Wildschweinbestand verringert auch die
Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung der ASP in Deutschland. Wildschweine können jetzt – unter Beachtung des wichtigen Elterntierschutzes – ganzjährig gejagt werden. Die Jagdverbände haben bereits zugesagt, die Wildschweinbestände schon heute, im Vorfeld eines
Seuchenausbruches, offensiv zu bejagen.
Bereits 2016 wurde ein Schweinepest-Monitoring auf den Weg gebracht. Damit soll ein Ausbruch von ASP in Wildtierbeständen möglichst früh erkannt werden, so dass dann auch möglichst schnell darauf reagiert werden kann. Verendete und tot aufgefundene Wildschweine müssen seitdem gemeldet und auf das Virus der ASP untersucht werden. Diese Untersuchungen werden von der EU kofinanziert.
Die Schweinepest-Verordnung wurde geändert, sodass insbesondere die Reinigung und Desinfektion von Tiertransportfahrzeugen und Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit verbessert werden.
Mit der noch in Abstimmung befindlichen Änderung des Tiergesundheitsgesetzes sollen weitere Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden, um im Fall eines Auftretens der Afrikanischen Schweinepest schnell Gebiete absperren und eine Ausbreitung vermeiden zu können. So besteht nun die Möglichkeit, die Eingrenzung des Seuchenherdes oder Jagdverbote bzw. -beschränkungen anzuordnen, eine verstärkte Bejagung durchführen zu lassen oder auch das Seuchengebiet einzuzäunen. Im Zuge der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes wird auch das Bundesjagdgesetz angepasst: Die Länder erhalten hierdurch die Möglichkeit, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung zu bestimmen. Auf Basis dieser Ermächtigungen wird die Schweinepest-Verordnung erneut angepasst.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung intensiv mit nationalen und internationalen Partnern zusammen, um die Gefahr einer weiteren Verbreitung von ASP wirksam vorzubeugen und im Krisenfall vorbereitet zu sein.
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