Marian Wendt, MdB hat erneut zur Debatte über die Vorratsdatenspeicherung im Plenum gesprochen

09.05.2014

Im Plenum hat Marian Wendt heute erneut zur Debatte über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Anlass der Debatte war die abschließende Beratung der Anträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen.
 
In seiner Rede machte Wendt deutlich, dass die Verbindungsdatenspeicherung grundsätzlich ein geeignetes und sinnvolles Mittel sei, um schwere Straftaten zu verhindern und aufzuklären. Sie diene dem Gemeinwohl. Das stünde schwarz auf weiß im Urteil des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, hob Wendt hervor.
 
Zudem unterstrich Wendt, dass Regelungen für Mindestspeicherfristen nach wie vor notwendig seien. Den Sicherheitsbehörden würde seit Jahren ein effektives Mittel zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr fehlen. Dies würden Fachleute und Praktiker von Polizei, Bundeskriminalamt, Richterbund und den Innenministern der Bundesländer kontinuierlich bestätigen.
 
Wendt kritisierte, dass man in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr momentan vom guten Willen der Telekommunikationsanbieter abhängig sei. Manche würde die Verbindungsdaten für kurze Zeit speichern, andere eben nicht. Dies dürfe nicht so bleiben, mahnte Wendt. Es sei der Staat, der die Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger trage. Daher müsse der momentan unbefriedigende Rechtszustand schnellstmöglich beendet werden.
 
Abschließend plädierte Wendt dafür, schnellstmöglich auf europäischer Ebene eine neue Richtlinie zu verhandeln, die allen Verfassungsvorgaben gerecht werde. Gefragt sei ein ausgewogener Kompromiss, der die Sicherheit der Bürger schütze, aber die Verhältnismäßigkeit beim Grundrechteeingriff wahre. Dafür werde sich Wendt in den kommenden Monaten einsetzen.
 
Die ganze Rede können Sie sich hier bei YouTube noch einmal ansehen: