
Ortsumgehungen Wellaune und Hohenossig erhalten im Bundesverkehrswegeplan höchste Priorität / Ausbau B87 und Ortsumgehung Torgau sollen geplant werden
BERLIN. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am Freitag, den 15. Juli 2016 die Ressortabstimmung zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 eingeleitet. Damit sind die Priorisierungen auf fachlicher Ebene abgeschlossen. Für den Landkreis Nordsachsen möchte das BMVI folgende Kategorisierungen der Projekte:
Die Ortsumgehungen Wellaune und Hohenossig an der B2 sollen nach gegenwärtigem Stand im BVWP die höchste Priorität erhalten. Ebenso der Ausbau der B169 von der Anschlussstelle A14 Döbeln-Nord bis zur B6 einschließlich der Umfahrung Salbitz.
Der Ausbau der B87 von Leipzig bis zur Landesgrenze Brandenburg einschließlich der Ortsumgehung Torgau soll – wie bereits in einer Pressemitteilung im März mitgeteilt – als notwendiges Projekt weiterhin anerkannt werden. Es ist mit Planungsrecht eingestuft. Das BMVI hat weiterhin die hohe städtebauliche Bedeutung des Ausbaus dieser Achse verdeutlicht. Ebenso wurden die Ortsumfahrungen Bad Düben und Krensitz an der B2 mit Planungsrecht versehen.
Der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert sich positiv zu diesem weiteren Zwischenschritt: „Das sind gute Nachrichten für Nordsachsen. Über die Einstufung der Ortsumgehungen Wellaune und Hohenossig sowie über den Ausbau der B169 als Projekt mit vordringlichem Bedarf freue ich mich. Besonders wichtig war mir auch, dass der Ausbau der B87, insbesondere die Ortsumgehung von Torgau, den Bundesressorts zur Abstimmung vorgelegt wird. Die Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung vom Frühjahr und das letzte Gespräch mit meinen Kollegen im Bundestag wurden nun in diesem endgültigen Entwurf mit beachtet. Die zahlreichen Eingaben aus unserer Region waren sinnvoll, da die Projekte so bestätigt werden konnten. Für mich ist es nun wichtig, dass wir den Bundesverkehrswegeplan alsbald auf den Weg bringen und die zuständigen Planungsbehörden im Freistaat Sachsen zügig mit den Konzeptionen fortfahren. Alle Unterstützer der Ausbaumaßnahmen müssen weiter konsequent am Ball bleiben.“
Nach Abschluss der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung und dem entsprechenden Kabinettsbeschluss wird das Parlament im Herbst im Rahmen der Ausbaugesetze verbindlich über alle Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes bis zum Jahr 2030 entscheiden.
Das Gesamtvolumen des BVWP 2030 beträgt 269,6 Milliarden Euro. 69 Prozent des BVWP-Planungsrahmens, also 141,6 Milliarden Euro, werden allein für den Erhalt der Bestandsnetze von Straßen, Schienen und Wasserstraßen benötigt.
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