
Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU) wandte sich an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
NORDSACHSEN. Um die Debatte zur Luftrettung und Landeplätzen an Krankenhäusern ist es derzeit wieder still geworden. Marian Wendt, Bundestagsabgeordneter für den Landkreis Nordsachen, wandte sich aber bereits im August an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Alexander Dobrindt, da er durch viele Kliniken in Nordsachsen direkte Anfragen zur geplanten Änderung des Luftfahrtgesetztes und der Luftverkehrsordnung erhielt. Größte Sorge der Krankenhaus-Vertreter war, dass die Luftrettung an Krankenhäusern zur Verlegung und Erstversorgung von Patienten durch die EU-Verordnung gefährdet wird.
In diesem Tenor trug Wendt diese Anliegen weiter an Herrn Dobrindt. Ein Antwortschreiben erreichte sein Büro nun vor wenigen Tagen. Darin beschrieben ist, dass derzeit eine Vielzahl der Landestellen als „Außenlandestellen“ mit Ausnahmeregelungen bestehen. „Bei diesen Landestellen muss der Pilot einschätzen, ob Landung und Wiederstart keine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Diese Landestellen sind weder genehmigte Flugplätze, noch nutzbar durch das allgemeine öffentliche Interesse und ohne behördliche Aufsicht. Ziel des Bundesministerium für Verkehr ist es, die hohen Standards der Luftrettung in der Bundesrepublik zu erhalten und auszubauen“, so Wendt.
Sinn und Zweck der EU-Verordnung (Nr. 965/201) ist es, diese Landestellen an Krankenhäusern auch dem öffentlichen Interesse zu Verfügung zu stellen, da sie wesentlich geringere Anforderungen als Hubschrauberlandeplätze (gem. § 6 LuftVG) und höhere als genutzte Notlandestellen erfüllen müssen. So würde eine höhere Betriebssicherheit an diesen Stellen erreicht werden.
Der Anflug jedes Krankenhauses soll dementsprechend bei Notfällen stets gewährleistet bleiben.
„Somit bleiben die Hubschrauberlandeplätze weiterhin bestehen. Dies ist mein Ziel und Anliegen. Dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen“, schließt Wendt zuversichtlich.
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