Kommunale Entlastung im Vorfeld zum Bundesteilhabegesetz

30.06.2015

Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU) begrüßt die Entlastung der Kommunen um eine Milliarde Euro im Vorfeld des neuen Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen

NORDSACHSEN. Im Vorfeld des neuen Bundesteilhabegesetzes zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen 2015 mit einer Milliarde Euro. „Diese Hilfe kommt in den Kommunen jetzt an. Der Kreis Nordsachsen wird 2015 bei den Kosten für Unterbringung und Heizung um 995.000 Euro entlastet. Das ist Hilfe, die ankommt“, so der Abgeordnete. Bis 2017 sind jeweils weitere Hilfen von einer Milliarde Euro bundesweit geplant.

„Nordsachsen hat so einen besseren Spielraum, um beispielsweise in Infrastruktur zu investieren“, so Wendt. Dies sei insbesondere in unserer Regionen von großer Bedeutung.

Die Übernahme eines höheren Anteils der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt durch die Überlassung eines höheren Anteils an der Umsatzsteuer an die Kommunen. Die Bundesregierung entlastet die Kommunen im Vorfeld eines noch zu erarbeitenden Bundesteilhabegesetzes, das derzeit erstellt wird. „Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und sieht eine jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro vor“, so der Abgeordnete weiter.

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz soll die Inklusion verbessert und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. So ist beispielsweise neben der weiteren Unterstützung der Kommunen eine bessere Konzentration der Hilfen auf den einzelnen Menschen vorgesehen.

Weitere Informationen zur Entlastung der Kommunen.