
CDU-Abgeordneter Marian Wendt: „Forderungen der Union endlich umgesetzt“
BERLIN. 50 Millionen Euro stehen im Verlauf der kommenden drei Jahre für Kriegsentschädigungen deutscher Zwangsarbeiter zur Verfügung. Das hat der Bundestag am 27. November 2015 im Rahmen der Abstimmung über den Haushalt 2016 beschlossen. „Damit wird eine langjährige Forderung der deutschen Heimatvertriebenen auf Initiative der Union umgesetzt“, erklärt Marian Wendt, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion.
Im Jahr 2016 sollen zunächst 20 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt werden. Die Höhe des individuellen Betrages lasse sich allerdings noch nicht benennen, so Wendt. Entschädigt würden alle deutschen Zivildeportierten, die auch noch lange nach 1945 verschleppt worden sind, um menschliche Kriegsreparationen zu leisten.
„Es ist bedauerlich, dass die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter so spät erfolgt. Viele sind jetzt 85 Jahre und älter oder können sie gar nicht mehr erleben“, so der Abgeordnete. „Eigentlich wären andere Länder mit einer humanitären Geste dieser Art in der Pflicht gewesen. Doch die symbolische Wiedergutmachung des Leides ist wichtig – auch wenn die Betroffenen nicht von Deutschland zur Zwangsarbeit herangezogen wurden.“
Einzelheiten zum Entschädigungsverfahren deutscher Zwangsarbeiter werden in den kommenden Monaten durch das Bundesministerium des Innern (BMI) bekannt gegeben. Betroffene können sich bereits jetzt mit ihren Anliegen und Fragen an den Bund der Vertriebenen (BdV) in Bonn wenden. Sobald das BMI die Richtlinien erarbeitet hat, wird sich der BdV zurückmelden.
Kontakt zum Bund der Vertriebenen:
Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e.V.
Godesberger Allee 72 - 74
53175 Bonn
Telefon: 0049 (0) 228 - 81007-0
Telefax: 0049 (0) 228 - 81007-52
E-Mail: info [at] Bund-der-Vertriebenen.de
Hintergrundinformationen:
Insgesamt wurden nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen bis zum Jahr 2014 etwa 71 Milliarden Euro aus Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachungen an verschiedene Opfergruppen gezahlt, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg stehen. Dazu zählen auch die Vertriebenen im Osten Deutschlands, die nach der Wende einen pauschalen Betrag von 4000 D-Mark erhielten oder deutsche Kriegsgefangene, die nach dem Heimkehrergesetz vom Jahr 1950 oder dem Heimkehrerentschädigungsgesetz aus dem Jahr 2008 einen Betrag in Höhe von 500 bis 1500 Euro (je nach Gewahrsamsdauer) erhielten.
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