
BERLIN. Nach der Abstimmung am 8. November 2018 des von der Bundesregierung im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) erklärt der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt:
„Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 19/4668) stimme ich zu. Er enthält eine Reihe positiver Maßnahmen. Die Erhöhung der Mütterrente um einen halben Rentenpunkt für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, halte ich für gerecht, auch wenn dies mit Mehrausgaben der Rentenversicherung von ca. 3,7 Milliarden Euro einhergeht. Die Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner, sowie die Entlastung von Geringverdienern unterstütze ich ebenfalls.
Die sogenannte doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz sehe ich hingegen kritisch. Die eigentlich für 2019 geplante Entlastung der Beitragszahler um 0,1 Prozentpunkte wäre durch die Rücklagen der Rentenversicherung möglich. Durch das aktuelle Rentenpaket entfällt diese Entlastung. Stattdessen bedeutet die Festschreibung der doppelten Haltelinie, die auch nach 2025 wirken wird, eine enorme Belastung für jetzige und zukünftige Beitragszahler. Eine dauerhafte Umverteilung zu Lasten der Jüngeren ist außerordentlich problematisch. In der Zukunft werden die Steuerzahler das erbringen müssen, was nicht innerhalb des Rentensystems erwirtschaftet werden kann.
Angesichts des demographischen Wandels plädiere ich nach wie für eine generationengerechte Rente. Die Schwerpunkte dafür liegen für mich in der privaten Vorsorge, im flexiblen Renteneintritt, in der Steigerung der Wohneigentumsquote und in einem Mehr an Transparenz in der säulenübergreifenden Renteninformation.“
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