Bürokratieabbau vor allem für den Mittelstand

07.11.2019
Pressemitteilung

Unternehmen werden um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet

BERLIN/NORDSACHSEN. Noch vor Weihnachten wollte der Deutsche Bundestag das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz beschließen und hat Wort gehalten. Vor allem die mittelständische Wirtschaft wird mit dem Gesetz jährlich um mehr als eine Milliarde Euro entlastet.

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert dazu: „Gerade für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft in Nordsachsen ist das Gesetz eine gute Nachricht. Wenn wir Digitalisierung ernsthaft betreiben wollen, müssen wir auch von gesetzgebender Stelle voranschreiten. Digitale Krankschreibungen und Meldescheine bei Hotelübernachtungen sind die logische Konsequenz. Mit den Entlastungen für Gründer bei der Umsatzsteuervoranmeldung schaffen wir einen Baustein, damit mehr Menschen auch im ländlichen Raum die Selbständigkeit wagen. Damit die Unternehmen und die Menschen in Deutschland weitere Entlastungen erfahren, setzen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, dass auch auf EU-Ebene das Prinzip ´one in, one out´ eingeführt wird. Denn eine schlanke und effiziente Regulierung stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, sondern kurbelt Wachstum und Beschäftigung an.“

Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Krankschreibungen nicht mehr wie bisher beim Arbeitgeber in Papierform eingereicht werden müssen. Nachdem ihnen die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin gemeldet wurde, können die Arbeitgeber die entsprechenden Daten in Zukunft direkt bei den Krankenkassen abrufen. Auch für Meldescheine bei Übernachtungen – z.B. in Hotels oder Pensionen – wird es künftig die Möglichkeit eines digitalen Meldeverfahrens geben, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere sichere Verfahren ersetzt wird.

Erleichterungen gibt es zudem bei der Steuerprüfung. Künftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach der Auswechslung eines Datenverarbeitungssystems oder einer Datenauslagerung nur noch einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.

Gründer müssen künftig in den ersten beiden Jahren ihrer Betriebsgründung nicht mehr jeden Monat, sondern nur noch vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Das ist insbesondere auch für Start-Ups eine enorme Entlastung. Schließlich werden Unternehmen auch bei der Erfüllung von Statistikpflichten entlastet. So werden das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe sowie das Insolvenzstatistikgesetz vereinfacht.

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