Kann man Bürger zweier Staaten sein?
Den Wunsch für einen Doppelpass kann ich sehr nachvollziehen. In einer globalisierten Welt können sich Menschen zu unterschiedlichen Staaten gehörig fühlen. Bürgerinnen und Bürger mit ausländischen Wurzeln schildern mir, dass sie die Verbindung zum Herkunftsland der Eltern nicht abschneiden wollen, in dem sie einen anderen Pass als ihre Eltern haben. Diese jungen Menschen wollen weiterhin ihre kulturellen und familiären Beziehungen in das Heimatland ihrer Eltern aufrecht erhalten. Weitere Hintergründe für eine doppelte Staatsangehörigkeit können in Gesetzen der Herkunftsländer liegen. Werden Erbschaften im Ursprungsland erschwert oder entlässt der ursprünglichen Heimatstaat seine Bürger nicht aus der dortigen Staatsbürgerschaft können dies gute Gründe für eine doppelte Staatsbürgerschaft sein. Ohne zusätzliche Staatsbürgerschaft könnten sich diese Menschen nicht in Deutschland politisch engagieren. Doch auch mit einem zweiten Pass bleibt man Bürger des Staates, in dem man seinen Lebensmittelpunkt hat. Gleichwohl hat man mit der doppelten Staatsbürgerschaft auch das Recht, in dem anderen Land zu wählen. Für Drittstaaten-Angehörige darf das Gleiche gelten, wie für Deutsche, die im Ausland leben oder EU-Bürger in unserem Land. In unserer globalisierten Welt können Verbindungen einiger Bürger in andere Kulturen durchaus bereichernd sein. Seit Jahrzehnten fördern wir, dass junge Deutsche im Ausland ein Austauschjahr absolvieren oder eine Zeitlang im Ausland studieren, um neue Erfahrungen zu sammeln und ihren Horizont zu erweitern. Letztlich sind solche emotionalen Verbindungen und das Verständnis für die Menschen in anderen Ländern auch das Friedenserfolgskonzept der Europäischen Union. Dies sollten wir auch auf Drittstaaten ausweiten.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft darf jedoch kein Rosinenpicken sein. Wer sich für die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft entscheidet, gibt unserer Gesellschaft ein Versprechen ab. Mit der bewussten Entscheidung als Volljähriger für den deutschen Pass versprechen diese Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Einstellungen den deutschen Werten entsprechen und dass sie sich dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet fühlen. Entscheidet sich aber jemand für den deutschen Staat und kämpft anschließend - bspw. im IS oder als Terrorist - ebenso bewusst gegen unsere Gesellschaft mit ihren Werten für Freiheit und Gleichheit, dann sollten wir diesen Menschen das besondere Privileg des Doppelpasses auch wieder entziehen können. Besondere Rechte bringen auch besondere Pflichten mit sich. Wer sich gegen unsere deutsche Wertegemeinschaft entscheidet, kann auch den doppelten Pass wieder verlieren.
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