
Bundestagsabgeordneter Marian Wendt (CDU): „Vollziehung der Ausreisepflicht ist notwendiger Teil des Asylrechts“
BERLIN. Am Donnerstag, dem 18. Mai 2017 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es enthält Verschärfungen bei der Ausreisepflicht und Verbesserungen bei der Überwindung von Ausreisehindernissen neben weiteren Änderungen bei der Residenzpflicht und der sicheren Identifikation.
Hierzu erklärt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU): „Das Gesetz zu besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist ein weiterer wichtiger Baustein in der Verbesserung unseres Asylrechts. Zu einem Rechtsstaat gehört neben gerichtlicher Kontrolle von Entscheidungen eben auch deren Durchsetzung. Wenn, Stand Januar, 213.000 Ausreisepflichtige nicht ausreisen und auch nicht abgeschoben werden, dann zeigt das Missstände in der Rechtsdurchsetzung auf, und da schaffen meine Kollegen und ich jetzt Abhilfe.
Wer bei der Antragstellung täuscht, kann nicht erwarten, dass diese Täuschung auch noch Vorteile bringen soll. Daher ist die im Gesetz angelegte verschärfte Residenzpflicht für geduldete Täuscher das richtige Mittel bis zur Ausreise, gegebenenfalls zur Abschiebung.
Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jetzt viel stärker als vorher Daten der Einreisenden auswerten kann ist die richtige Maßnahme gegen Betrug bei der Asylantragstellung.
Deutschland muss wissen, wer einreist, dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sichereren Gesellschaft.“
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